Saarbrücken - Haben sie die Wahl, sollten Arbeitnehmer Abfindungen in dem Jahr mit den mutmaßlich geringeren sonstigen Einkünften auszahlen lassen. Darauf weist die Arbeitskammer des Saarlandes in ihrem Magazin "AK-Konkret" (Ausgabe 6/2022) hin. Denn Abfindungen sind in voller Höhe steuerpflichtig. Durch die geschickte Bestimmung des Auszahlungszeitpunkts bleibt von dem Geld am Ende mehr übrig.

Mehr zum Thema Verbraucher

Abfindungen werden zunächst vom Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Auszahlung in der individuellen Steuerklasse versteuert. Bei der Einkommenssteuerveranlagung erfolgt die endgültige Besteuerung, hier werden die gesamten Einkünfte des Kalenderjahres berücksichtigt. Je niedriger der Gesamtbetrag, desto niedriger die Steuerlast.

Der Auszahlungszeitpunkt ist in der Regel frei verhandelbar. Es lohnt sich daher für den Arbeitnehmer, sich im Vorhinein Gedanken zu machen, wann der steuerlich beste Zeitpunkt für die Auszahlung ist.   © dpa

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.