Düsseldorf - Mehr Sport treiben ist ein beliebter Neujahrsvorsatz. Viele Fitnessstudios wissen das und wollen mit besonderen Rabatten zu Jahresbeginn neue Kunden gewinnen. Doch wer sich anmelden möchte, sollte bei einigen Aspekten im Vertrag genauer hinsehen und sich nicht überstürzt an ein Studio binden, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

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Zunächst sei es sinnvoll, neben den Rabatten auf die regulären Beiträge pro Monat zu schauen. Diese liegen je nach Studio zwischen 10 und mehr als 100 Euro. Kunden tun außerdem gut daran, erst mal ein kostenloses Probetraining zu vereinbaren, die Öffnungszeiten und Erreichbarkeit des Studios zu prüfen und vor einer möglichen Vertragsunterschrift das Kleingedruckte zu lesen - am besten nicht vor Ort, sondern in Ruhe zu Hause, so die Empfehlung.

Blick auf mögliche Preisanpassungsklauseln

Die Verbraucherzentrale warnt vor teilweise unzulässigen Preiserhöhungen von Fitnessstudios während eines laufenden Vertrags. Zurzeit erhöhten viele Anbieter ihre Preise - teils auch in laufenden Verträgen. "Eine solche nachträgliche Preiserhöhung ist nicht ohne Weiteres möglich. Verträge sind grundsätzlich so einzuhalten, wie sie vereinbart wurden", so die Verbraucherschützer.

Werde ein Beitrag angepasst, müssten die Bedingungen dafür klar in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stehen - sonst sei die Preisänderung nicht gültig. Liegt keine gültige Preisanpassungsklausel vor und stimmt man einer Preiserhöhung während der Vertragslaufzeit dann auch nicht zu, bleibt es nach Angaben der Verbraucherzentrale beim ursprünglichen Preis.

Kündigungsfristen im Blick haben

Wichtig sei, sich generell die Kündigungsfristen aufzuschreiben und seine Mitgliedschaft rechtzeitig zu beenden. Passiert das nicht, werde der Vertrag oft automatisch verlängert.

Seit Juli 2022 könnten viele Verträge auf der Internetseite des jeweiligen Anbieters über einen Button gekündigt werden. Ansonsten funktioniere dies auch per Mail oder Post.  © dpa

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