• Seit dem 30. Juni sind Corona-Schnelltests für die meisten Menschen nicht mehr kostenlos.
  • Aber gilt das auch bei PCR-Tests bei positivem Selbst- oder Schnelltest?

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Der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) hat darauf hingewiesen, dass Menschen mit einem positiven Corona-Schnelltest Anspruch auf einen bestätigenden PCR-Test haben. In Teilen der Bevölkerung sei dies nicht bekannt, sodass die Corona-Statistik das wahre Ausmaß der Pandemie nicht abbilden könne, teilte der BDL-Vorsitzende Andreas Bobrowski am Dienstag mit.

In der Statistik zählen nur positive PCR-Tests. "Das Infektionsgeschehen wird schon seit Langem nicht mehr angemessen erfasst", sagte Bobrowski. Denn "allzu oft" folge auf einen positiven Antigentest kein PCR-Test. Laut Corona-Testverordnung haben Menschen mit positivem Schnelltest, auch bei einem Selbsttest, Anspruch auf eine "bestätigende Testung mittels eines Nukleinsäurenachweises".

Der BDL erwartet, dass wegen rückläufiger Nachfrage bei den sogenannten Bürgertests über den Sommer weitere gewerbliche Testzentren schließen werden. Nach Einschätzung des Verbands hat es bei den Bürgertests seit ihrer Beschränkung Ende des vergangenen Monats Rückgänge um 20 bis 30 Prozent gegeben.  © dpa

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