• Die Freude nach der Geburt eines Kindes ist groß.
  • Häufig wollen die frischgebackenen Eltern im Anschluss so viel Zeit wie möglich mit dem Nachwuchs verbringen und ziehen sich erst einmal aus dem Job zurück.
  • Das Elterngeld soll finanzielle Einbußen abmildern.

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Wer sich nach der Geburt eines Kindes erst einmal aus dem Job zurückzieht, hat häufig mit finanziellen Einbußen zu kämpfen. Das Elterngeld soll den Engpass laut Bundesfamilienministerium abmildern, aber wie kommen Mamas und Papas zur Finanzspritze?

Wie stelle ich den Antrag auf Elterngeld?

Sobald das Kind auf der Welt ist, bekommen die Eltern vom Standesamt die Geburtsurkunde. Diese muss dem Amt mit einer Reihe weiterer Unterlagen vorliegen, erklärt Sandra Thiemar von dem Beratungsportal Elterngeld.net. Dazu gehört neben einer Kopie der Personalausweise der Eltern auch der vom Arbeitgeber bestätigte Antrag auf Elternzeit.

"Berufstätige müssen die Elternzeit zwischen der siebten und achten Woche vor ihrem Beginn beantragen", erinnert Thiemar. Leistet die Krankenkasse Mutterschaftsgeld, muss außerdem die Bewilligung vorliegen. Denn diese Leistungen werden dem Elterngeld angerechnet. Zur Berechnung des Elterngeldes benötigt das Amt außerdem den Steuerbescheid aus dem Jahr vor der Geburt des Kindes.

Der Berechnungszeitraum unterscheidet sich je nachdem, welches Elternteil den Antrag stellt. Bei der Mutter werden die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes hinzugezogen, beim Vater die 12 Monate vor der Geburt, erklärt Thiemar. Aus diesen Zeiträumen müssen der Elterngeldstelle die entsprechenden Gehaltsabrechnungen vorliegen. Bei Selbstständigen wird eine Einnahmeüberschussabrechnung aus dem Jahr vor der Geburt verlangt.

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Die Höhe des Elterngeldes hängt laut Bundesfamilienministerium davon ab, wie viel Einkommen der betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt des Kindes beziehungsweise vor Beginn des Mutterschutzes hatte und ob nach der Geburt Einkommen wegfällt. "Zur Ermittlung des Betrags wird das sogenannte "Elterngeld-Netto" berechnet", sagt Thiemar. "Das ist etwas komplizierter."

Dafür werden vom Bruttoeinkommen des Antragstellers zunächst die Werbungskosten sowie der Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen. Vom durchschnittlichen Monats-Einkommen werden zusätzlich Steuerpauschalen und Sozialabgaben abgezogen. Der Betrag, der nach Abzug übrig bleibt, ist das Elterngeld-Netto. Je nach Höhe des Elterngeld-Nettos, werden dem Elternteil 65 bis 67 Prozent ersetzt.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Die Höhe ist unter anderem von der Variante des Elterngeldes abhängig: Das Basiselterngeld beträgt höchstens 1.800 und mindestens 300 Euro im Monat. Da das ElterngeldPlus doppelt so lange ausgezahlt wird, verringert sich die Höhe des monatlichen Betrags entsprechend. Der Maximalbetrag beträgt also 900 Euro, der Mindestbetrag 150 Euro.

Für verheiratete Paare gibt es einen Trick, die Höhe des Elterngelds zu beeinflussen: die Steuerklasse wechseln. Denn die Steuerklasse bestimmt, wie viel Netto vom Brutto bleibt, erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe.

Verdient ein Ehepartner deutlich weniger als der andere, bietet sich laut der Expertin eine Kombination von Steuerklasse drei und fünf an. Der geringer verdienende Partner ist dabei in der steuerlich ungünstigeren Steuerklasse fünf, die deutlich höhere Abzüge hat. Der Antrag auf den Wechsel der Steuerklasse müsse aber rechtzeitig gestellt werden.

Auch Familien, die bereits Geschwisterkinder haben, können ein höheres Elterngeld erhalten. Lebt ein Kind unter drei Jahren in der Familie oder zwei Kinder unter sechs Jahren, erhalten Eltern einen Geschwisterbonus von zehn Prozent des Elterngeldes, erklärt Thiemar.

Wie lange bekommt man Elterngeld?

Entscheiden sich Eltern für das Basiselterngeld, können sie dies bis zu 14 Monate beziehen. Nämlich dann, wenn sich beide Elternteile die Betreuung aufteilen und somit von einem Einkommensverlust betroffen sind. Dabei darf ein Elternteil jedoch maximal 12 Monate und das andere mindestens zwei Monate Elterngeld beziehen, erklärt Thiemar. Alleinerziehende haben immer Anspruch auf 14 Monate Basiselterngeld.

Mit dem ElterngeldPlus kann der Bezugszeitraum gestreckt werden. "Es ist vor allem dann interessant, wenn Eltern länger als ein Jahr in Elternzeit gehen möchten", erklärt Thiemar. Während des Bezugs von ElterngeldPlus könne der betreuende Elternteil außerdem in Teilzeit arbeiten - muss aber nicht. (spot/dpa)

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