Wer sein Portemonnaie, Handy oder Schlüssel verloren hat, kann darauf hoffen, dass die Fundsachen abgegeben werden. Finder dürfen sie meist nämlich nicht behalten. Außerdem lockt eine Belohnung in Form eines Finderlohns.

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Wer Wertgegenstände findet, darf sie nicht behalten. Denn: Fundsachen, die mehr als zehn Euro wert sind, müssen abgegeben werden. Das erklärt die Stiftung Warentest. Wer sich daran nicht hält, macht sich der Unterschlagung strafbar.

Allerdings müssen die Finder dafür nicht sofort alles stehen und liegen lassen. Die Sachen müssen in einer angemessenen Frist abgegeben werden, also zum Beispiel nach der Arbeit. Abgegeben werden können Fundsachen im örtlichen Fundbüro, bei der Polizei oder dem Bürgeramt.

Dabei sollten auch Fundort und der Zeitpunkt angegeben werden, an dem die Sachen entdeckt wurden. Wer seinen Namen und seine Adresse hinterlässt, kann auf Finderlohn hoffen.

Wie hoch ist der Finderlohn?

Den Finderlohn bekommen ehrliche Finder, wenn die Eigentümer ihre Wertsachen zurückbekommen. Bei Fundsachen mit einem Wert bis zu 500 Euro beträgt der Finderlohn fünf Prozent, drei Prozent bei Fundsachen, die mehr als 500 Euro wert sind.

Wenn sich niemand meldet, können die Fundsachen nach sechs Monaten vom Finder abgeholt werden. Die Sachen gehen dann in ihr Eigentum über. Nicht abgeholte Fundsachen werden versteigert. (dpa/spot)

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