Berlin (dpa) - Mehr als ein halbes Jahr nach dem offiziellen Start der Grundrente erhalten die ersten Rentnerinnen und Rentner den Aufschlag ausbezahlt. Die Rentenversicherung begann mit dem Versand der ersten Rentenbescheide mit Aussagen zum Grundrentenzuschlag.
Den Aufschlag bekommen Menschen, die lange gearbeitet, aber wenig verdient haben - überwiegend Frauen.
DIE ERSTEN GRUNDRENTNERINNEN UND -RENTNER:
Zum Start werden erst einmal einige hundert Bescheide mit Aussagen zum Grundrentenzuschlag verschickt. "Der Versand fährt jetzt hoch", sagte ein Sprecher der Rentenversicherung. Verschickt werden die neuen Infos zunächst mit den Rentenbescheiden an Neurentner - sie erfahren also, ob und wenn ja in welcher Höhe sie Grundrente bekommen. Ausgezahlt wird die Grundrente dann zusammen mit der regulären Rente: Wer als Neurentnerin oder Neurentner jetzt seinen Rentenbescheid erhält, bei dem beginnt die laufende Auszahlung der Renten - gegebenenfalls mit Grundrentenzuschlag - Ende August. Bis dahin aufgelaufene Renten werden als Nachzahlung in der Regel noch im Juli ausgezahlt - beispielsweise wenn die Rente zum 1. Juli bewilligt wurde.
WELCHE GRUNDRENTEN-BEZIEHER WANN FOLGEN:
Nach dem Start bei den Neurentnerinnen und -rentnern will die Rentenversicherung im zweiten Halbjahr bei Menschen mit Grundsicherung, Wohngeld oder anderen Fürsorgeleistungen prüfen, ob sie Anspruch auf Grundrente haben. Auch die Bezüge der Hochbetagten, die bereits vor 1992 Rente bezogen haben, kommen bei den Prüfungen an die Reihe. Bis zum vierten Quartal 2022 folgen dann die Millionen weiteren Renten. "Da bei insgesamt 26 Millionen Renten geprüft werden muss, ob der Zuschlag gezahlt werden kann, werden die letzten Fälle Ende 2022 abgearbeitet", so der Sprecher. Etwa fünf Prozent der Renten werden voraussichtlich einen Zuschlag erhalten.
WARUM DIE GRUNDRENTE ERST JETZT FLIESST:
Eigentlich gilt der Anspruch seit Anfang des Jahres. Doch enormer Vorlauf war nötig. Vor allem musste eine neue Datenautobahn zwischen Rentenversicherung und Finanzbehörden aufgebaut werden. Denn Grundrente bekommt nur, wessen Einkommen nicht zu hoch ist. Für den vollen Aufschlag darf das Monatseinkommen als Rentner bei maximal 1250 Euro (Alleinstehende) oder 1950 Euro (Eheleuten oder Lebenspartnern) liegen. Geprüft werden das zu versteuernde Einkommen, der steuerfreie Teil der Rente sowie Kapitalerträge. Diese Daten hat die Rentenkasse aber nicht - die Rentenversicherung siebt aus all ihren Rentenkonten deshalb erstmal die Leute heraus, die überhaupt lange genug gearbeitet haben für Grundrente. Dann schickt sie die Daten an die Finanzbehörden. Die Finanzämter prüfen das Einkommen der betroffenen Rentnerinnen und Rentner und geben wiederum diese Infos an die Rentenkasse.
WELCHE VORAUSSETZUNGEN DIE RENTENVERSICHERUNG PRÜFT:
Grundrente bekommt, wer mindestens 33 Jahre Beiträge gezahlt hat, für Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit, oder dabei auch Zeiten für Kindererziehung oder Pflege aufweist oder Kranken-, Übergangs- oder Kurzarbeitergeld bezogen hat. Erst ab 35 Jahre gibt es den vollen Zuschlag. Die Grundrente richtet sich an Geringverdiener, aber die Beitragsleistung muss mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes entsprochen haben.
WAS MAN BEACHTEN MUSS:
Selbst muss man nicht tätig werden. "Die Deutsche Rentenversicherung ermittelt automatisch, ob die Voraussetzungen für die Zahlung des Zuschlags erfüllt sind", so der Sprecher. Einen Antrag braucht es nicht. Wer jetzt oder künftig neu in Rente geht, sieht auf seinem Rentenbescheid, ob er Grundrente erhält. Wer schon Rente bekommt, erhält nur einen Grundrenten-Bescheid, wenn der Zuschlag auch fließt. Die Millionen Rentnerinnen und Rentnern, die gar keine Grundrente bekommen, werden darüber auch nicht gesondert informiert. Insgesamt sollen 1,3 Millionen Menschen Grundrente erhalten.
WAS NOCH OFFEN IST:
Im Schnitt soll die Grundrente nach Schätzungen der Regierung 75 Euro betragen. Aber ob die Prognose zutrifft, ist noch offen. "Genauere Aussagen sind hier erst möglich, wenn eine repräsentative Zahl von Grundrentenzuschlägen tatsächlich berechnet worden ist. Ich bin selber auf die Zahlen sehr gespannt", sagte die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Gundula Roßbach, dem "Weser-Kurier" (Montag). Jährlich neu überprüft werden dann die Einkommen der Grundrentenbezieher - schließlich kann es sich ändern. Ansonsten ist das System nun fest installiert - außer künftige Gesetzgeber wollen es anders. Heil sagte bei einem Besuch in Nürnberg: "Die CDU wollte die Grundrente nicht, die CSU in der Form auch nicht." Deshalb habe es viele Debatten in der Koalition gebraucht. Nun leiste das Instrument einen Beitrag zur Absicherung im Alter. Altersarmut müsse aber auch noch auf andere Weise bekämpft werden.
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