Nürnberg/Berlin - Das Durchqueren eines Jagdgebiets mit dem Auto und mehreren freilaufenden Hunden stört das Wild. Ein Jagdpächter darf es deshalb untersagen. Das entschied nun das Landgericht Coburg in einem Urteil (AZ: 24 O 817/21), auf das das Rechtsportal "Anwaltauskunft.de" hinweist.

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In dem konkreten Fall war ein Mann Ende 2021 regelmäßig mit mehreren großen Hütehunden durch ein Jagdrevier gefahren. Der Jäger verlangte durch einstweilige Verfügung Unterlassung, weil das Wild sich aus Angst nicht mehr aus dem Wald bewege. Er könne so den behördlich vorgegebenen Abschussplan nicht erfüllen.

Gericht: Durchfahrt ist keine Erholung

Der Autofahrer hielt dagegen, dass er die Hunde jederzeit unter Kontrolle gehabt hätte. Es sei erlaubt, seine Hunde im Wald auszuführen, auch wenn es sich um ein Jagdgebiet handle. Er durchfahre das Gebiet, um eine benachbarte landwirtschaftliche Fläche zu erreichen.

Die Klage des Jägers hatte Erfolg. Das Gericht erklärte, dass das Betreten von Waldflächen nur zu Erholungszwecken jedermann gestattet ist. Der Autofahrer mit den Hütehunden aber habe sie zur Durchfahrt genutzt und könne die Flächen auch auf anderem Wege erreichen.  © dpa

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