Düsseldorf (dpa/tmn) - Verbraucher sollten die Jahresabrechnung ihres Energieversorgers nicht einfach abheften. Denn mitunter ist sie nicht ganz korrekt, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Wichtigster Punkt: Stimmt der Preis? Grundpreis und Preis pro Kilowattstunde müssen mit der Vertragsbestätigung oder der jüngsten Mitteilung einer Preisänderung übereinstimmen.
Auch die Garantien sollten eingehalten werden. Wird es trotzdem teurer, liegt das meist an der Garantie selbst, die nicht alle Preisbestandteile umfasst. Hat der Anbieter das vorab deutlich gemacht, ist rechtlich nichts zu beanstanden. Aber: Eingeschränkte Preisgarantien haben keinen Mehrwert und sollten bei der nächsten Tarifwahl außer Acht bleiben, raten die Verbraucherschützer.
Wer einen Bonus für einen Anbieterwechsel bekommen hat, sollte prüfen, ob er richtig berechnet und ausbezahlt wurde. Ein Sofortbonus wird in der Regel in den ersten Belieferungsmonaten ausgezahlt, ein Neukundenbonus üblicherweise mit der ersten Jahresabrechnung gutgeschrieben. Fehlt er oder wurde er falsch berechnet, sollten Kunden beim Versorger nachhaken und auf die Gutschrift bestehen. © dpa
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