Bei jedem Kontoauszug sollte man genau hinschauen, ob alle Posten stimmen. Aber kryptische Kürzel und lange Zahlenschlangen machen das gar nicht so einfach. Was Bankkunden wissen müssen.
Manche Dinge hat man schon tausend Mal gemacht, doch nie darüber nachgedacht. Einen Kontoauszug aus dem Drucker gezogen zum Beispiel und ihn überflogen. Wenn die Zahl ganz am Ende stimmt, die mit dem aktuellen Kontostand nämlich, und die aufgelisteten Posten einem bekannt vorkommen, heftet man ihn beruhigt zu den Akten.
Aber beim eintausend und ersten Mal passiert es dann doch: Wer bitteschön ist diese ominöse Firma, die zuletzt 108,79 Euro abgebucht hat? Und von deren Namen man noch nie etwas gehört hat? Und Hand aufs Herz: Können Sie wirklich erklären, was es mit merkwürdigen Kürzeln wie SVWZ auf sich hat, und was eigentlich ein Kontokorrentkredit ist? Hier kommt Nachhilfe für alle, die endlich mal ihren Kontoauszug verstehen wollen.
Was bedeuten "Saldo" und "Valuta"
Das Wichtigste sind natürlich die zwei Zahlen gleich ganz oben auf dem Auszug und am Ende: Der alte und der neue Saldo, also der Kontostand beim letzten Blick aufs Konto, sowie der aktuelle Stand.
Der Begriff "Saldo" kommt aus der Buchhaltungssprache und bedeutet: Die Bank hat die Differenz errechnet aus sämtlichen Einnahmen und Ausgaben. Sie hat alle Posten saldiert. Jedenfalls die, die bereits fest gebucht worden sind.
Die Spalte "Valuta" gibt dabei an, welches das tatsächliche Ein- oder Abbuchungsdatum dabei war, der Wertstellungstag. Es kann aber auch sein, dass weitere offene Buchungen anstehen, die noch nicht verrechnet worden sind.
Es können also noch Geldeingänge in der Pipeline sein, genauso gut aber können auch Abbuchungen anstehen. Zum Beispiel, wenn man gerade erst eine Zahlung angewiesen hat – am Automaten oder übers Onlinebanking-Tool – oder wenn Daueraufträge fällig werden, die das Banksystem nur noch nicht verarbeitet hat.
Online kann man diese künftigen Ein- und Ausgänge bereits einsehen, auf dem Papierausdruck dagegen erscheinen sie noch nicht.
Deshalb entspricht der aktuelle Saldo zwar für diesen Moment dem Kontostand, er garantiert aber nicht, dass Sie beispielsweise auch am selben Tag noch über 800 Euro verfügen können - selbst wenn die als Saldo auf dem Auszug genannt sind. Denn stehen parallel offene Buchungen aus, wie der 600-Euro-Dauerauftrag für die Miete, so beschränkt sich der tatsächliche Verfügungsrahmen auf die restlichen 200 Euro. Wer an so einem Tag dennoch für 800 Euro shoppen geht, der rutscht mit 600 Euro in den Dispo – wenn er denn einen hat.
Dispokredit? Lieber einen Ratenkredit
Die Höhe des möglichen Dispokredits ist ebenfalls auf dem Kontoauszug genannt. Nicht immer muss dort aber auch Dispo-Kredit stehen, ein anderes Wort für den Dispo ist nämlich Kontokorrent-Kredit.
Das Bankdeutsch meint damit einen kurzfristig eingeräumten Kredit, der vorübergehende Engpässe abpuffern soll. Geduldete Überziehung sagen Banker dazu auch.
Der Dispokredit wird auf dem Girokonto befristet eingeräumt und nur in bestimmter Höhe gewährt. Unbegrenzt in die Miesen rutschen kann das Konto also nicht. Wer dennoch über längere Zeit recht tief in den roten Zahlen steckt und seinen Dispo bis zum Anschlag ausreizt, der sollte sich die vergleichsweise hohen Dispozinsen lieber sparen.
Die betragen nämlich – selbst in diesen Nullzinszeiten - noch knapp zehn Prozent im Schnitt, obwohl sich die Banken das Geld bei den Zentralbanken und untereinander nahezu umsonst ausleihen.
Stattdessen ist es günstiger einen Ratenkredit aufzunehmen, empfehlen Verbraucherschützer. Da liegen die Sollzinsen bei den günstigsten Anbietern nur bei zwei bis vier Prozent.
Noch besser ist es natürlich, gar nicht erst ins Minus zu rutschen, sondern stets ein Saldo mit Pluszeichen auf dem Konto zu haben – trotz aller Buchungen. Die man übrigens regelmäßig überprüfen sollte.
Denn wer fehlerhafte Lastschrift-Abbuchungen entdeckt, hat acht Wochen Zeit, um diese rückabwickeln zu lassen. Bei fehlerhaften Sepa-Abbuchungen (Single Euro Payments Area, auf Deutsch etwa "Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum") sind es immerhin 13 Monate.
Was, wenn fremde Namen auf dem Auszug auftauchen?
Die einzelnen Buchungsposten zu identifizieren, ist manchmal gar nicht so leicht. Manche Angaben in der Spalte "Verwendungszweck" kommen nämlich reichlich kryptisch daher:
Die Buchstabenkombination "SVWZ" bedeutet dabei aber nichts anders als Sepa-Verwendungszweck. Es wurde also eine Überweisung nach den geltenden Vorgaben der europäischen Sepa-Richtlinie getätigt.
An wen das Geld ging oder von wem es kommt, verrät die freie Texteingabe dahinter in 140 Zeichen. Beim Kürzel "ELV" kam das elektronische Lastschriftverfahren zur Anwendung, der Kontoinhaber hat also mit Bankkarte gezahlt und im Geschäft seine Unterschrift gegeben.
Zahlt er mit Karte und PIN-Eingabe, dann steht "EC" auf dem Auszug. "GA" dagegen bedeutet: Er hat mit seiner Karte am Geldautomaten Geld abgehoben.
Die übrigen langen Zahlenreihen hinter solchen Buchungen enthalten jeweils die Identitätsnummern der Terminals von Händlern oder Banken, Datum und Uhrzeit des Vorgangs sowie einen Hinweis, ob bei der Transaktion der Magnetstreifen der Karte ausgelesen wurde (ME/MK), ob dabei der Kartenchip in Echtzeit zum Einsatz kam (CE/CK) oder ob der Chip offline ausgelesen wurde (OC).
Internet-Shopper sollten besonders wachsam sein
Doch manchmal macht einen der eine oder andere Name auf dem Kontoauszug dann doch stutzig. Oft stecken dahinter Plattformen von Zahlungsabwicklern, mit denen gerade kleinere Händler und Onlineshops zusammenarbeiten. Daher: Erst einmal gut überlegen, welche Onlinekäufe man zuletzt getätigt hat und ob einem nicht wenigstens der Betrag doch bekannt vorkommt.
Wer häufiger im Internet einkauft und zudem PayPal oder Ebay nutzt, sollte immer wachsam sein und jede Abbuchung auf dem Auszug prüfen. Vor allem, wenn dort sehr kleine Beträge zu finden sind, an die man sich nicht erinnern kann.
Denn oft erbeuten auch Betrüger Kontodaten im Internet und versuchen sich durch unautorisierte Abbuchungen Geld zu ergaunern. Mit Kleinbeträgen testen sie erst einmal, ob die Kontonummer noch existiert.
Später buchen sie dann Großbeträge ab. Im Zweifel sollte man den Onlineshop oder die Bezahlplattform kontaktieren und notfalls Anzeige bei der Polizei erstatten, wenn man wirklich Opfer eines Betrugsversuchs geworden ist. Erst wenn Sie sicher sind, dass alle Abbuchungen ihre Richtigkeit haben, können Sie den Kontoauszug beruhigt abheften.
Kontoauszüge am besten drei Jahre aufbewahren
Wer übrigens länger als 30 Tage lang keinen Kontoauszug gezogen hat, bekommt die Abrechnungslisten auch unverlangt per Post von seinem Geldinstitut zugeschickt. In Rechnung stellen darf die Bank aber nur das Porto, die Erhebung von Extra-Bearbeitungsgebühren ist nicht erlaubt.
Wie lange man die Auszüge zu Hause aufbewahrt, ist natürlich eine Platzfrage. Drei Jahre sollten Privatleute ihre Auszugsordner aber schon horten, rät der Bankenverband. Es könnte ja sein, dass sie später einmal Zahlungen nachweisen müssen. Für Alltagsgeschäfte gilt eine dreijährige Verjährungfrist, innerhalb derer noch Fragen zu Käufen und Dienstleistungen auftauchen können. Für Handwerkerrechnungen empfiehlt der Bankenverband eine Frist von zwei bis fünf Jahren. Und Geschäftsleute müssen die Unterlagen ihrer Geschäftskonten sogar zehn Jahre lang aufbewahren.
Eine gesetzliche Vorgabe zu Aufbewahrungsfristen gibt es zwar für Privatleute nicht, aber wer später wirklich mal einen Kontoauszug vorweisen muss, den er bereits entsorgt hat, der muss die Bank um Hilfe bitten. Bis zu zehn Jahren kann sie einen Zweitdruck ausstellen. Das aber lässt sie sich meist üppig bezahlen.
Quellen:
- Verbraucherzentrale.de
- Polizei-Dein-Partner.de
- Bankenverband.de
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