Der Onlinehandel boomt. Wenn die Ware jedoch nicht gefällt, heißt es in der Regel wieder einpacken und zurücksenden. Wie läuft das korrekt ab? Hier gibt's die Antwort.

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Online-Shopping ist zwar komfortabel, kann aber auch zu Problemen führen. Was beispielsweise tun, wenn die bestellte Ware nicht den Vorstellungen entspricht? In der Regel ist die Rücksendung der Artikel meist die nächstliegende Option.

Online-Shopper haben bis zu 14 Tage nach Erhalt der Ware ein Widerrufsrecht. Den Widerruf teilen Kunden dem Händler mit und senden dann die Ware zurück. Dabei sollten sie auf eine gute Verpackung achten, rät das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.

Muss die Ware in der Originalverpackung zurückgeschickt werden?

Das Verbraucherzentrum empfiehlt, für den Rückversand die Originalverpackung zu nutzen. Auf diese Weise könne die Ware sicher verpackt werden. Dazu verpflichtet ist der Kunde aber nicht.

Wichtig sei außerdem, den Einlieferungsbeleg gut aufzubewahren. So hat der Kunde einen Nachweis, dass er das Paket ordnungsgemäß bei einem Zustelldienst aufgegeben hat.

Außerdem sollte der vom Händler vorgeschlagene Transportdienst genutzt werden. Sollte das zurückgesendete Paket dann auf dem Weg verloren gehen, haftet der Händler, erklären die Verbraucherschützer.

Wer zahlt die Waren-Rücksendung?

Sofern der Händler ihn darüber informiert hat, ist grundsätzlich der Käufer für das Porto zuständig. Nach Erfahrung der Verbraucherschützer übernehmen aber auch häufig die Händler die Kosten. Kunden können dann beim Verkäufer nach einem Retourenlabel fragen. (cos/dpa)

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