Berlin - Wer Parkplätze für Elektroautos in einem Hinterhof bauen möchte, braucht dafür eine Baugenehmigung. Und die kann wegen des baurechtlichen Gebots der Rücksichtnahme auch versagt werden. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin (AZ: 13 K 184/19) hervor, wie das Rechtsportal "anwaltauskunft.de" mitteilt.

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Denn auch bei Parkplätzen nur für Elektrofahrzeuge könne es nachts zu unzumutbarem Lärm für die Anwohner kommen, so das Gericht.

Im konkreten Fall hatte eine Grundstückseigentümerin eine Baugenehmigung für fünf Parkplätze mit zwei Elektroanschlüssen beantragt. Diese sollten im Hinterhof eines mehrgeschossigen Berliner Hauskomplexes entstehen, in dem sich überwiegend Wohnungen befinden. Wegen der Schallimmissionen, die auch von Elektrofahrzeugen ausgehen, wurde die Baugenehmigung jedoch nicht bewilligt. Die anschließende Klage der Frau wies das Verwaltungsgericht ab.

Die Begründung: Zwar gehen von den Elektroautos keine störenden Fahrgeräusche aus. Nach mehreren gerichtlich eingeholten Gutachten könnten aber die Geräusche des Türen- und Kofferraumschlagens die zulässigen nächtlichen Werte überschreiten.

Eine Auflage lautes Türenschlagen nachts zu vermeiden, sei bei lebensnaher Betrachtung nicht umsetzbar, so das Gericht.  © dpa

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