• Personalausweise zu fälschen, soll deutlich erschwert werden.
  • Daher gelten ab 2021 neue Bestimmungen für die Dokumente - und die Kosten für die Ausstellung steigen spürbar.

Mehr Verbraucherthemen finden Sie hier

Vor zehn Jahren ist der Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt worden. Gleichzeitig stieg damals die Gebühr - von zuvor acht Euro auf saftige 28,80 Euro. Im diesem Jahr kommen auf Bürgerinnen und Bürger nun erneut Veränderungen beim "Perso" zu.

Neue Personalausweise müssen ab August 2021 zwei Fingerabdrücke enthalten, die auf dem Chip in der Ausweiskarte gespeichert werden. Damit wird eine EU-Verordnung umgesetzt, die dann in Kraft tritt.

Einige Jahre später, im Mai 2025, treten zudem neue Vorgaben für die Bilder in Kraft: Sie müssen dann ausschließlich digital erstellt und auf sicherem Weg an die Passbehörde übermittelt oder gleich vor Ort gemacht werden. Das gedruckte Foto aus dem Automaten oder vom Fotografen kann man dann also nicht mehr einfach selbst mitbringen.

Dadurch sollen Fälschungen erschwert werden. Digitale Bilder sind unter anderem wichtig, um das sogenannte Morphing zu verhindern: Dabei verschmelzen die Aufnahmen der Gesichter mehrerer Personen zu einem Bild, die dann theoretisch jeweils den Ausweis zum Grenzübertritt benutzen könnten.

X statt männlich oder weiblich aussuchen

Menschen, die sich keinem Geschlecht zuordnen, können ein "X" in den Reisepass eintragen lassen statt "M" für Mann oder "F" für Frau. Diese Neuerung steht schon seit 2020. Wer sich bei den deutschen Behörden als divers oder ohne Geschlecht hat registrieren lassen, soll dennoch im Pass auch weiterhin an der bisherigen Geschlechtsangabe festhalten können. Das soll dem Schutz vor möglicher Diskriminierung beim Grenzübertritt dienen.

Kinderreisepässe bleiben statt bislang sechs Jahren künftig nur noch ein Jahr gültig, allerdings mit der Möglichkeit von Verlängerungen um jeweils ein Jahr. Biometrietaugliche Pässe bleiben hingegen weiterhin sechs Jahre gültig.

Was kostet der neue Personalausweis?

Was der Bundesrat durchgewunken hat: Statt 28,80 Euro wird der Ausweis ab dem kommenden Jahr 37 Euro kosten, wie das Bundesinnenministerium mitteilt. Das bedeutet fast 30 Prozent höhere Kosten als bisher. So mancher Verbraucher wird sich da die Frage stellen: Kann ich meinen jetzigen Ausweis noch zum alten Preis umtauschen, obwohl er noch nicht abgelaufen ist?

Grundsätzlich gibt es nichts, was dagegen spricht. Auf dem offiziellen Personalausweisportal des Bundesinnenministeriums heißt es ausdrücklich: "Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Ein vorzeitiger Umtausch ist jedoch jederzeit möglich."

Menschen ab 24 Jahren müssen in der Regel alle zehn Jahre einen neuen Personalausweis beantragen. Die Gebührenerhöhung wird mit den gestiegenen Personal- und Sachkosten in den kommunalen Behörden begründet.

Im Gegenzug sollen allerdings keine zusätzlichen Kosten mehr für eine nachträgliche Aktivierung der Onlinefunktionen oder die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises anfallen. Bislang werden hierfür jeweils sechs Euro verlangt. (af/mit Material der dpa)

Hinweis: Dies ist ein aktualisierter Artikel.

Änderungen bei Personalausweis und Reisepass sollen Fälschungen erschweren

Künftig gelten für den Erwerb eines Personalausweises oder Reisepasses einige Änderungen. Ziel dieser ist es, die Fälschung von Ausweisen und Pässen zu erschweren.
JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.