• Die Privatinsolvenz ist eine Möglichkeit, um aus der Überschuldung herauszukommen.
  • Das Verfahren dauert drei Jahre, danach verfallen alle Restschulden.
  • Während des Verfahrens zieht ein Treuhänder Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze ein.

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Vergleichsweise kleine Rechnungen können manchen Menschen finanziell das Genick brechen, wenn sie sich häufen. Dann türmen sich die Mahnungen vom Onlineshopping, vom Handy oder Strom. Und Inkassounternehmen treiben die Rechnungsbeträge noch weiter in die Höhe. Ist nicht genug Geld da, um das geliehene Geld zurückzuzahlen, spricht man von einer Überschuldung. In manchen Fällen ist eine Privatinsolvenz, also eine gerichtliche Schuldenregulierung, ein Weg aus der Zahlungsunfähigkeit.

Oft sind Arbeitslosigkeit oder Krankheit Auslöser für eine Überschuldung, wie der Schuldneratlas von Creditreform zeigt. Doch auch eine unwirtschaftliche Haushaltsführung kann den Schuldenberg wachsen lassen.

Im Jahr 2019 konnten knapp sieben Millionen Menschen ihre Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen. Und durch die Corona-Pandemie wird diese Zahl wohl weiter wachsen, befürchten Forscher der Friedrich-Ebert-Stiftung.

Schuldnerberatung ist oft kostenlos

Wer seine Schulden alleine nicht in den Griff bekommt, sollte sich unbedingt Hilfe holen. Beratungsstellen finden sich im Schuldnerberatungsatlas. "Eine Beratung ist bei staatlichen und gemeinnützigen Einrichtungen oft kostenlos. Allerdings ist das in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt.

Im Erstgespräch sollten Verbraucher daher immer abklopfen, welche Kosten auf sie genau zukommen und sich nicht in der Not in teure Beratungsverträge drängen lassen", erklärt Ines Moers, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. Denn es gibt auch kommerzielle Berater und Rechtsanwälte, die sich auf das Thema spezialisiert haben. Die Preisliste sollte auch bei ihnen gleich zu Beginn auf dem Tisch liegen.

"Die meisten warten zu lange, bis sie in die Schuldnerberatung kommen", weiß Moers. Doch je früher gegengesteuert wird, desto eher lässt sich eine Privatinsolvenz vermeiden. "Sie ist nur eine von vielen Möglichkeiten mit Schulden umzugehen und oftmals der letzte Schritt."

Übersicht schaffen über Schulden und Gläubiger

Denn während des Insolvenzverfahrens bekommt die verschuldete Person vom Gericht einen Aufpasser zugewiesen, einen Treuhänder, der alles kontrolliert. Dieser benachrichtigt auch den Arbeitgeber und die Bank. Außerdem erschwert ein negativer Schufaeintrag sowohl die Wohnungssuche als auch den Vertragswechsel etwa bei Strom und Gas.

Zu Beginn der Beratung geht es daher erstmal darum, einen Überblick über die Schulden zu bekommen. "Manche Forderungen sind einfach nicht gerechtfertigt, gerade von Inkassounternehmen", berichtet Moers. „Im zweiten Schritt durchforsten wir dann gemeinsam Einkommen und Vermögen und schauen, ob sich noch irgendwo Geld freimachen lässt, um die Schulden zu begleichen.“

Privatinsolvenz als Ausweg

Die Beratung dauert oft ein Jahr, in dem versucht wird, mit den Gläubigern eine Stundung oder einen Nachlass zu verhandeln oder einen anderen Ausweg aus der Schuldenfalle zu finden. Hilft das alles nicht, dann bleibt die Privatinsolvenz, um Schulden loszuwerden. "Hat ein Ratsuchender keine realistische Perspektive das Geld zurückzuzahlen, dann bietet sich eine Insolvenz an."

Der Schuldner stellt dann einen Insolvenzantrag. Im ersten Schritt versucht die Richterin vor dem Verfahren erneut, eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Stimmt eine Mehrheit, die auch den Großteil der Schuldsumme vertritt, dem Regulierungsvorschlag zu, kann das Gericht den Rest sogar zu dem Schuldenbereinigungsplan zwingen.

Insolvenzverfahren dauert drei Jahre

Ohne eine Einigung geht es ins Insolvenzverfahren, das seit Jahresanfang nur noch drei Jahre dauert. Während dieser Zeit ist ein Insolvenzverwalter für die Schulden zuständig. "Die überschuldete Person muss ihm Rede und Antwort stehen. Regelmäßig Auskunft über ihr Einkommen geben und alle Änderungen mitteilen. Der Treuhänder kann sie sogar dazu auffordern, sich einen besser bezahlten Job zu suchen oder die Teilzeit aufzustocken", erklärt Moers.

Außerdem macht er alle pfändbaren Vermögenswerte zu Geld und streicht einen Teil des Einkommens ein. Davon begleicht er die Verfahrenskosten und reicht den Rest an die Gläubiger weiter.

So viel bleibt vom Einkommen

Wie viel genau an den Insolvenzverwalter geht, berechnet sich nach der Lohnpfändungstabelle, die jedes Jahr angepasst wird. Derzeit sind 1.179,99 netto im Monat pfändungsfrei. Je höher das Einkommen, desto mehr davon wird gepfändet. Wer allerdings Unterhalt zahlt, darf auch mehr behalten.

Während die Insolvenz läuft, braucht es Disziplin. Denn es dürfen keine neuen unangemessenen Schulden entstehen, daher muss mit dem Einkommen jetzt sorgsam gehaushaltet werden. Ratenkredite und Kreditkarte sind passé. Außerdem müssen Schuldner in dieser Zeit arbeiten oder sich bewerben und dürfen keine zumutbare Arbeit ablehnen.

Wer erbt, muss die Hälfte der Summe an den Treuhänder abtreten, ein Lottogewinn geht vollständig in seine Hände. "Wenn das alles gut läuft, dann erteilt die Richterin nach drei Jahren die sogenannte Restschuldbefreiung. Das bedeutet, dass das Gericht alle übrigen Schulden erlässt," erklärt Moers. Die Person gilt danach als schuldenfrei.

Noch ein weiteres Jahr lang muss sie außerdem die Verfahrenskosten weiter abbezahlen, sofern sie genug verdient. Danach verfallen auch diese "Insgesamt dauert so eine Phase der Überschuldung oft mehr als zehn Jahre. Von den ersten Schulden bis zur Befreiung davon", berichtet Moers. Drei Jahre nach Ende des Verfahrens löscht auch die Auskunftei Schufa den Negativeintrag wegen Überschuldung. Dann ist der Neustart endgültig gelungen.

Über die Expertin: Ines Moers ist Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. Die Sozialwirtin kennt Schuldenprobleme aus langjähriger Beratungspraxis.

Verwendete Quellen:

  • Gespräch mit Ines Moers, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
  • Pressemitteilung Creditreform: Schuldneratlas 2019 (14. November 2019)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
  • Bundesgesetzblatt im Bundesanzeiger Nr. 12 vom 11.04.2019: Pfändungstabelle
  • Friedrich-Ebert-Stiftung: Private Überschuldung in Deutschland. Wiso Diskurs 07/2021

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