Seit Beginn der Corona-Pandemie gelten Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln. Auf eine Rechtsberatung müssen Verbraucher dennoch nicht verzichten.
Das Gespräch mit dem Anwalt müssen Klienten nicht zwingend persönlich suchen. Seit Beginn der Corona-Pandemie ist die Nachfrage nach telefonischer Rechtsberatung stark angestiegen. Das beweist eine Erhebung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Kontaktbeschränkungen nicht einziger Grund
Lassen sich in normalen Monaten etwa 115.000 Verbraucher am Telefon beraten, waren es im März und April knapp 285.000 Fälle. Der Grund für diesen Anstieg liegt allerdings nicht allein darin, dass die Kanzleien zweitweise für Besucher nur eingeschränkt zugänglich waren. In den meisten Bundesländern zählen Rechtsanwälte zu den systemrelevanten Berufen. "Ihre Arbeit ist wesentlich für einen funktionierenden Rechtsstaat", sagt Tim Günther, Experte für anwaltliches Berufsrecht und selbst Rechtsanwalt in Hannover.
Daher dürfen Juristen auch weiterhin unter Einhaltung der lokal gültigen Sicherheitsmaßnahmen Beratungen vornehmen. "Teilweise ist der Besuch des Anwalts aber auf dringende Rechtsfragen beschränkt", so Ulrich Wessels, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer.
Die unsichere Lage während der Coronakrise bringe vielmehr eine große Zahl von Rechtsfragen mit sich, schätzt Thomas Lämmrich, beim GDV zuständig für Rechtsschutzversicherungen. "Wir rechnen mit einer deutlichen Zunahme von Rechtsschutzfällen und der damit verbundenen Kosten." Zahlreiche Rechtsstreitigkeiten spielten sich derzeit auf dem Gebieten des Vertrags-, Arbeits- und des Reiserechts ab. Viele hätten Fragen, etwa zu Kurzarbeit, Kündigung und Reisestornierungen.
Rechtsbeistände an Verschwiegenheitspflicht gebunden
Rechtlich macht es kaum einen Unterschied, ob man sich persönlich oder am Telefon beraten lässt: Rechtsbeistände sind in jedem Fall an die Verschwiegenheitspflicht gebunden. Sie müssen aber darauf achten, dass die persönlichen Daten ihrer Mandanten bei der Fernkommunikation genauso geschützt sind wie im Vier-Augen-Gespräch.
Daher muss der Jurist auch darauf achten, welche Plattform er wählt, wenn er etwa per Videotelefonie Kontakt aufnimmt. Darüber hinaus gibt es keine Beschränkung im Gesetz, wie ein Rechtsanwalt eine Rechtsdienstleistung zu erbringen hat. Auch worüber er Rat erteilt ist dem Anwalt völlig freigestellt. Allerdings sei die telefonische Beratung kein Substitut für das persönliche Gespräch, so Lämmrich.
Komplexe Fälle besser persönlich besprechen
Zwar könnten weniger komplexe Fälle auch am Telefon zu Ende besprochen werden. "Wenn man aber keine Unterlagen einsehen kann, dann sind die Möglichkeiten zur Beratung nur beschränkt." Geld spart man durch die telefonische Beratung nicht. Die Gebühren, die der Rechtsanwalt verlangt, sind in beiden Fällen gleich hoch. "Deshalb ist es wichtig, dass Mandant und Rechtsanwalt vorab über die Kosten sprechen", sagt Wessels. "Der Mandant sollte sich nicht scheuen, nach den entstehenden Kosten zu fragen."
Die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung erfolge entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder aufgrund von Vereinbarungen. "Möchte der Mandant lediglich einen mündlichen Rat, eine Auskunft oder ein kurzes Gutachten bietet es sich an, dass der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirkt."
Auch Anruf kann Geld kosten
Wenn keine Vereinbarung getroffen wird, kann der Anwalt für eine Beratung von einem Verbraucher maximal 250 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer verlangen, sofern der Rechtsstreit nicht vor Gericht geht. Die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch ist für einen Verbraucher nicht höher als 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.
Zusätzlich kann der Rechtsanwalt notwendige Auslagen geltend machen. "Es ist in der Öffentlichkeit wenig akzeptiert, dass ein kurzer Anruf beim Rechtsanwalt schon Gebühren auslösen kann", sagt Timm Günther. Tatsächlich sei es aber grundsätzlich so, dass ein Rechtsanwalt immer dann, wenn er bewusst auf eine rechtliche Frage antwortet, auch Gebühren verlangen dürfe - und auch für falsche Antworten hafte.
Anders ist das nur, beispielsweise einem Bekannten beim Sport oder einem Grillfest einen Rechtsrat aus reiner Gefälligkeit erteilt. Hier wird schon aus den Umständen klar, dass der Jurist sich nicht rechtlich binden möchte. (spot/dpa)
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