Klein und superpraktisch auf der Suche nach einem Parkplatz: Das Moped und der Roller werden gerne auch mal auf dem Bürgersteig geparkt, was nicht erlaubt ist. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) macht beim Parken auf dem Gehweg keinen Unterschied zwischen einem Roller oder einem Auto.

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Es ist üblich, aber nicht rechtens: Das Abstellen von Moped oder Roller auf dem Gehweg ohne entsprechende Beschilderung. "Alle versicherungspflichtigen Zweiräder müssen (und dürfen) auf der Straße parken", erklärt der Auto Club Europa (ACE).

Wann ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt?

Ausnahme: Ein blaues Verkehrszeichen (Nummer 315) mit einem halb auf dem Gehweg stehenden PKW darauf erlaubt das Parken von Fahrzeugen auf dem Bürgersteig explizit. Dann dürfen Pkws halb und Zweiräder sogar ganz auf dem Bürgersteig stehen.

Motorrad- und Rollerfahrer wissen vermutlich: In der Praxis wird das nicht explizit erlaubte Parken auf dem Bürgersteig selten mit Bußgeldern geahndet. Falls doch, muss der Zweirad-Fahrer das Bußgeld aber in Kauf nehmen. Laut dem ADAC wird das unerlaubte Parken auf dem Gehweg aktuell mit 20 Euro bestraft. In der Novelle der StVO vom 28. April 2020, die aufgrund eines Formfehlers derzeit nicht greift, sind mindestens 55 Euro vorgesehen. (spot/dpa)

Unfall

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