Neue Ausrüstung, neue Flyer, neue Projekte: Das alles kostet Vereine viel Geld – und der Schatzmeister muss es im Blick behalten. Worauf es dabei ankommt, erklären Experten.
Schatzmeister, Kassenwart, Finanzvorstand: Wie auch immer man sie nennen mag, in einem Verein gibt es stets eine Person, die für die Finanzen zuständig ist.
Christoph Hüttig von der Stiftung Mitarbeit klärt über den Schatzmeister auf: "In aller Regel verwaltet er die Finanzen und das Vermögen eines rechtsfähigen und eingetragenen Vereins."
Schatzmeister: Ein Amt, viele Tätigkeiten
Außerdem erhebt und verwaltet ein Schatzmeister die Mitgliedsbeiträge, schreibt gegebenenfalls Mahnungen, nimmt Spenden entgegen und stellt Spendenbescheinigungen aus.
Er verantwortet und kontrolliert auch den gesamten Zahlungsverkehr des Vereins. "Dabei muss er auf eine genaue Dokumentation achten", erklärt der Finanzberater Rudolf Schneider aus dem saarländischen Mettlach.
Rene Hissler, Vorstand des Bundesverbands deutscher Vereine & Verbände, weiß: Aufwendungen für ehrenamtliche Helfer und Mini- oder Midi-Jobber korrekt zu verbuchen und sie gegebenenfalls bei der Sozialversicherung anzumelden, gehört ebenfalls zu den Amtsaufgaben.
Steuererklärung im Verein fällig? Ein Job für den Schatzmeister
Ob Sportclub, Wohltätigkeitsverein oder die Nachbarschaftshilfe: Ist eine Steuererklärung fällig, muss der Schatzmeister ran. "Dies geschieht oft in Kooperation mit Steuerberatern", so Hüttig.
Außerdem bereitet der Verantwortliche den jährlichen Rechenschaftsbericht (Kassenbericht) vor. Er prüft, ob die Ausgaben des Vereins satzungskonform sind und ist dafür verantwortlich, Material anzuschaffen und abzurechnen.
Wie wird das Vereinskonto richtig geführt?
Nicht eingetragene Vereine können bei Geldinstituten ein sogenanntes Treuhandkonto, auch Anderkonto genannt, eröffnen. Kontoinhaber ist meistens der Schatzmeister oder Vereinsvorsitzende, der das Konto für den Verein treuhänderisch führt. "Dadurch ist sichergestellt, dass das Guthaben nicht zum jeweiligen Privatvermögen gerechnet wird", erläutert Hissler.
Eingetragene Vereine sind dagegen selbst juristische Personen. In dem Fall eröffnet der Vorsitzende das Konto auf den Namen des Vereins, und der Schatzmeister erhält eine Kontovollmacht.
Spenden und Zuschüsse: So werden sie verbucht
Generell sind Einnahmen aus Spenden und Zuschüssen für den Verein immer steuerfrei, eine Höchstgrenze gibt es nicht. Die einzige Vorgabe: Wird vom Spender ein bestimmter Verwendungszweck für das Geld genannt, darf es nur dafür eingesetzt werden.
Ein Verein darf nur dann eine Spendenbescheinigung ausstellen, wenn der Fiskus ihn als steuerbegünstigt anerkannt hat - weil er gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Das Finanzamt erteilt dazu einen sogenannten Freistellungsbescheid.
"Ab einer Spende in Höhe von 200 Euro müssen Spendenbescheinigungen ausgestellt werden", sagt Schneider. Spender und Zuschussgeber können dann die jeweiligen Summen in ihrer Steuererklärung geltend machen. (cos/dpa)
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