Wenn in der Mietwohnung Schimmelflecken auftauchen, verdächtigen Vermieter oft erst einmal ihre Mieterinnen und Mieter, nicht richtig gelüftet zu haben. Umso wichtiger, dass die ihre Rechte kennen.
Ein sparsamer Winter geht zu Ende, in dem viele Mieterinnen und Mieter ihre Heizungen weniger stark aufgedreht haben als sonst. Der Blick auf die Heizkostenabrechnung wird hoffentlich etwas erfreulicher als am Anfang des Winters befürchtet.
Leider gibt es ungebetene Mitbewohner, die sich ebenfalls über niedrige Temperaturen freuen – da die Luft dann weniger Feuchtigkeit aufnehmen kann: Schimmelpilze. Ich bin nicht gerade der Typ Frühjahrsputz, bei dem ich die ganze Wohnung auf den Kopf stelle und alle Regale und Schränke von den Wänden wegrücke. Aber dieses Jahr werde ich doch mal eine Kontrollrunde drehen, um sicher zu sein, dass hinter den Möbeln nichts wächst.
Mit Schimmel hinter Schränken hatte ich schon einmal das Vergnügen. Vor ein paar Jahren war ich in eine Wohnung mit einem frisch sanierten Bad gezogen. Dass die Handwerker in der Wand zwischen Bad und Schlafzimmer einen Dichtungsring vergessen hatten, konnte niemand ahnen. Auch nicht, dass so langsam, aber stetig Wasser in die Wand tröpfelte. Pech für mich: Im Bad war die Wand gefliest, auf der anderen Seite im Schlafzimmer stand der Schrank davor. Als ich die feuchte Rückwand hinter meinen Klamotten und den riesigen Schimmelfleck entdeckte, war der Schrank nicht mehr zu retten und die Wand auch nicht.
Immer lüften, wenn Freunde zu Besuch sind
Immerhin: In diesem Fall war klar, dass ich als Mieterin nicht schuld war. Das ist gewöhnlich nicht so – meist vermuten Vermieter und Vermieterinnen erst einmal, dass nicht vorschriftsgemäß gelüftet wurde. Fast schon standardmäßig bekommt man – jedenfalls bei Häusern, die älter als 20 Jahre sind – zusammen mit dem Mietvertrag ein Blatt mit "Regeln zum richtigen Lüften" in die Hand gedrückt.
Darin wird empfohlen, drei- bis viermal am Tag für fünf bis zehn Minuten alle Fenster zu öffnen. Wie Experten das sehen und welche Maßnahmen noch helfen, hat "Finanztest" hier zusammengestellt.
Das Problem ist nur: Wie soll man im Streitfall beweisen, dass man diese Vorgaben akribisch befolgt hat? Täglich drei Fotos von mir vor offenen Fenstern? Lüftungsprotokoll schreiben? Die Nachbarn als Zeugen aufrufen?
Rechtsanwälte und -anwältinnen raten tatsächlich dazu, immer zu lüften, wenn Freunde zu Besuch sind, um diese später als Zeugen zitieren zu können. Ehrlich gesagt: Wenn meine Freunde bei mir immer im Durchzug sitzen müssen, haben sie wahrscheinlich am Ende des Winters keine Lust mehr, vor Gericht für mich einzuspringen.
Höflicher Ton zahlt sich aus
Dazu kommt, dass viele Mieter und Mieterinnen in diesem Winter weniger geheizt haben. Als Richtschnur gilt, dass Wohnräume tagsüber auf 20 Grad geheizt werden sollen, um Schimmel zu vermeiden. Wie Gerichte eine energiesparende Raumtemperatur von 18 Grad unter dem Aspekt der Schimmelvermeidung bewerten, ist noch völlig offen. Die Sache ist also verzwickt, aber nicht hoffnungslos.
Wer Schimmel entdeckt, sollte auf jeden Fall seinen Vermieter oder Vermieterin informieren. Sind Sie sich sicher, richtig geheizt und gelüftet zu haben, fordern Sie ihn zur Beseitigung des Schimmels und der Ursachen auf. Sinnvoll ist es auf jeden Fall, die schimmligen Stellen zu fotografieren. Kleine Flecken können Sie mit geeigneten Schimmelentfernern selbst beseitigen.
Meine Erfahrung: An dieser Stelle zahlt sich ein höflicher Ton besonders aus, denn bei Schimmel ist die Ursache oft nur schwer eindeutig festzustellen – Mieterinnen und Mieter sind in vielen Fällen auf den guten Willen ihres Gegenübers angewiesen.
Mieter und Mieterinnen dürfen Monatsmiete mindern
Je nachdem, wie viel Schimmel sich breitgemacht hat, dürfen Mieterinnen und Mieter die Monatsmiete mindern. Das Landgericht Dortmund beispielsweise sprach einem Mieter eine Mietminderung von 33 Prozent zu, weil dessen Schlafzimmer so stark verschimmelt war, dass er in seiner 56-Quadratmeter-Wohnung im Wohnzimmer schlafen musste. Kleine Schimmelstellen dagegen, die nur unschön aussehen, können eine Mietminderung um fünf Prozent rechtfertigen.
Auf jeden Fall ist es sinnvoll, sich vorher beim Mieterverein oder durch einen Anwalt oder eine Anwältin beraten zu lassen, denn eine Mietminderung birgt auch Fallstricke. Der wichtigste davon: Ab einem Rückstand von einer Monatsmiete darf der Vermieter ordentlich kündigen. Dieses Risiko sollte niemand eingehen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
- Die Miete auf eigene Faust immer nur so weit mindern, dass insgesamt immer weniger als eine Monatsmiete aussteht.
- Die volle Miete zahlen, aber unter Vorbehalt. Teilen Sie dem Vermieter mit, dass Sie sich eine spätere Kürzung vorbehalten, wenn die Schimmelursache geklärt ist.
Am besten ist natürlich, wenn erst gar kein Schimmel irgendwo auftaucht. Fürs nächste Wochenende habe ich die ganze Familie eingespannt, um Kommoden und Regale von den Wänden wegzurücken, um dahinterzugucken. Auch der Kleiderschrank muss weichen, selbst wenn das viel Arbeit ist, denn: Aus Schaden wird man klug.
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