Raketen und Böller gehören für viele am letzten Tag des Jahres dazu. Allerdings kann die Knallerei an Silvester auch gefährlich werden. Daher sollten Verbraucher beim Kauf auf geprüfte Ware achten. Sie ist an gewissen Kennzeichen zu erkennen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Feuerwerk.
Silvester muss es für viele Menschen laut knallen und grell blitzen - für die meisten gehören Raketen und Böller zum Jahreswechsel dazu. Ganz ungefährlich ist das aber nicht, denn immer wieder kommt es beim Gebrauch von Feuerwerk zu Verletzungen. Damit das Risiko überschaubar bleibt, sollten Verbraucher nur geprüfte Produkte kaufen, erklärt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
Nur geprüftes Silvester-Feuerwerk ist sicher
Der Grund: Nicht geprüftes Feuerwerk ist meist gefährlich. Es enthält oft nicht nur Schwarzpulver, sondern ist auch mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt. Außerdem drohen Verletzungen durch Fehlzündungen. Wichtige Fragen und Antworten:
Welche Arten von Feuerwerk gibt es?
Experten teilen Feuerwerk in zwei Klassen ein: F1 und F2. Bei Artikeln der Klasse F1 handelt es sich etwa um Knallerbsen und -bonbons, Tischfeuerwerk oder Wunderkerzen. Diese Feuerwerkskörper dürfen das ganze Jahr hindurch verkauft und benutzt werden. Gekauft werden dürfen diese Artikel auch von Kindern ab 12 Jahren.
Feuerwerksartikel der Klasse F2 sind Raketen, Batterien, Römische Lichter oder Knallkörper. Diese Artikel dürfen nur befristet und nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden.
Wie erkenne ich, ob Feuerwerk geprüft wurde?
Ist auf der Verpackung eine Registriernummer und ein CE-Zeichen aufgedruckt, wurde das Produkt geprüft. In Deutschland wird Feuerwerk von der BAM geprüft. Erkennbar ist das an der Kennnummer 0589, die am Anfang jeder Registriernummer steht. Es folgt die Feuerwerkskategorie (F1 oder F2) und eine fortlaufende Nummer.
Kann ich beliebig viel Feuerwerk zu Hause lagern?
Das hängt davon ab, wo das Feuerwerk lagern soll. Handelt es sich um einen bewohnten Raum, darf nur maximal ein Kilo Feuerwerk der Kategorien F1 und F2 gelagert werden. In einer einzeln stehenden Garage oder einem Schuppen können bis zu 15 Kilo Feuerwerkskörper privat gelagert werden.
Das Feuerwerk sollte kühl und trocken aufbewahrt werden. Feuchtigkeit kann dazu führen, dass die Artikel unbrauchbar werden. Zu hohe Temperaturen wiederum können zur Zündung führen. Deshalb ist es tabu, im Lagerraum zu rauchen oder offenes Feuer zu verwenden.
Wann darf ich das Feuerwerk entzünden?
Die genauen Uhrzeiten regeln Städte und Gemeinden individuell. Grundsätzlich aber gilt: Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist beschränkt auf den 31. Dezember und den 1. Januar eines jeden Jahres. An anderen Tagen ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, die in der Regel bei der Gemeinde zu beantragen ist.
Brauche ich während des Feuerwerks sonst noch Schutz?
Der Krach von Feuerwerkskörpern kann das Gehör schädigen. Darauf weist die Bundesinnung der Hörakustiker hin. Die Experten empfehlen deshalb, in der Silvesternacht Ohrstöpsel zu tragen und sich möglichst von Lärmquellen fernzuhalten. Feuerkreisel, Knallerbsen und Fontänen seien eine gehörschonende Alternative. Sie sind nicht lauter als ein Staubsauger.
Sogenannte Donnerschläge und Chinaböller krachen dagegen mit bis zu 150 Dezibel. Schon ab 135 Dezibel können aber Knalltraumata entstehen. Den Hörakustikern zufolge kommt es jedes Jahr zu Silvester bei vielen Menschen zu Innenohrverletzungen. Zum Teil sind die Schäden irreparabel.
Wie schütze ich meine Haustiere?
Für viele Haustiere bedeutet der Jahreswechsel eine Menge Stress. Halter sollten versuchen, ihr Tier so gut wie möglich vom Lärm abzuschotten. Wichtig ist es, dass Katzen und Hunde Rückzugsmöglichkeiten haben.
Geschlossene Fenster und heruntergelassene Rollladen dämpfen die Geräusche der Neujahrsnacht zusätzlich ab, erläutert der Deutsche Tierschutzbund. Vogelvolieren und Kleintiergehege sollten weit vom Fenster entfernt stehen und zusätzlich durch Tücher abgedeckt werden. © dpa
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