Karlsruhe - Eltern, die ihre Kinder nicht auf eine Schule schicken wollen, müssen mit dem teilweisen Entzug des Sorgerechts rechnen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem veröffentlichten Beschluss.
In dem Fall ging es um einen Grundschüler aus dem Raum Offenburg, der zwar in die erste Klasse eingeschult worden war, aber das ganze Schuljahr hindurch bis Sommer 2022 nicht ein einziges Mal erschien.
Eltern bezogen sich auf Corona-Maßnahmen
Die Eltern hatten dies den Angaben zufolge zunächst mit Verweis auf die Test- und Maskenpflicht in der Schule und die angebliche Gefahr einer dortigen "Zwangsimpfung" begründet. Auch nach Ende der schulbezogenen Corona-Maßnahmen weigerten sie sich, den Siebenjährigen zur Schule zu schicken. Als das Familiengericht Offenburg sie dazu verpflichtete, dem Kind den Schulbesuch zu ermöglichen, legten die Eltern Beschwerde beim OLG ein.
Die Richter am zuständigen OLG-Senat mit Sitz in Freiburg verschärften nun die Entscheidung der Vorinstanz. Wegen erheblicher Gefährdung des Kindeswohls werde den Eltern in Bezug auf schulische Angelegenheiten das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht vorläufig entzogen. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. (Az.: 5 UFH 3/22)
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