Berlin/Regenstauf - Das Jahr neigt sich langsam dem Ende zu. Und damit auch die Chance, sich in letzter Minute noch den einen oder anderen Zusatz-Euro zu sichern. Wer bis Ende Dezember noch in den Genuss von Steuervorteilen kommen möchte, sollte sich jetzt kümmern. 10 Steuerspartipps, von denen Sie noch profitieren können:
1. Sparerpauschbetrag sinnvoll ausnutzen
Sparerinnen und Sparer können jedes Jahr Zinsen, Dividenden und Kursgewinne in Höhe von 801 Euro steuerfrei einstreichen. Bei Ehepaaren verdoppelt sich die Freigrenze entsprechend. Voraussetzung ist, dass jeweils bei dem Finanzinstitut, bei dem die Kapitalerträge angefallen sind, ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe hinterlegt ist.
Darum lohnt es sich laut der Lohnsteuerhilfe Bayern (LOHI), noch vor Jahresende zu prüfen, bei welcher Bank in welcher Höhe Erträge angefallen sind und die Freistellungsaufträge bei Bedarf anzupassen.
Wer den Freibetrag noch nicht ausgeschöpft hat, kann auch darüber nachdenken, noch kurzfristig Aktien aus seinem Depot zu verkaufen und Kursgewinne mitzunehmen, rät Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Selbst wer die Aktien am selben Tag wieder zurückkauft, um von weiteren Kursgewinnen zu profitieren, kann den Sparerpauschbetrag nutzen.
2. Verlustbescheinigung beantragen
Fallen im selben Jahr Gewinne und Verluste aus Kapitalanlagen an, lassen sie sich miteinander verrechnen. Das spart Steuern. Nur: Entstehen Gewinn und Verlust bei verschiedenen Banken, geht das nicht ohne weiteres. Dann braucht es eine Verlustbescheinigung. Laut LOHI ist die beim betreffenden Kreditinstitut zu beantragen. Das geht noch bis zum 15. Dezember.
3. Energiepreispauschale mit Aufnahme eines Jobs sichern
Viele Beschäftigte haben die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro bereits von ihrem Arbeitgeber ausgezahlt bekommen. Wer sie nicht bekam, kann sich die Pauschale im Rahmen der Einkommensteuererklärung sichern. Das gilt für all jene, die im Jahr 2022 einer Beschäftigung nachgegangen sind. Wer also noch in diesem Jahr eine Arbeitnehmertätigkeit aufnimmt, bekommt das Geld.
Der BVL weist darauf hin, dass es sich bei der Tätigkeit nicht um einen Vollzeitjob handeln muss. Es reiche beispielsweise auch ein Minijob, eine kurzfristige Beschäftigung oder eine ehrenamtliche Tätigkeit mit steuerfreiem Arbeitslohn.
4. Spenden steuerlich geltend machen
In Krisenzeiten und zum Fest der Liebe ist die Spendenbereitschaft in der Regel besonders hoch. Wer kirchliche, mildtätige oder gemeinnützige Organisationen bedenkt, kann davon auch selbst profitieren. Denn Spenden bis zu einer Höhe von 20 Prozent der eigenen Gesamteinkünfte können in der Steuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Übersteigen die Spenden den Höchstbetrag, können sie in die nächsten Jahre vorgetragen und dann dort angerechnet werden, teilt der BVL mit.
Für Spenden bis zu 300 Euro reicht als Nachweis für das Finanzamt der Kontoauszug oder ein Einzahlungsbeleg. Für höhere Beträge braucht es in der Regel eine ordnungsgemäße Zuwendungsbescheinigung.
5. Handwerkerleistungen absetzen
Noch schnell einen Kamin einbauen oder die Heizung reparieren lassen? Klar, dafür muss man erstmal einen Handwerker bekommen. Klappt das aber, kann man in der Steuererklärung 20 Prozent der in Rechnung gestellten Handwerkerleistungen geltend machen - maximal aber 1200 Euro. Voraussetzung: Man lässt die Arbeiten in der selbst genutzten Wohnung ausführen, wozu auch Zweit- und Ferienwohnungen zählen, und zahlt per Überweisung.
Übersteigt die Rechnung für die Arbeiten den Betrag von 6000 Euro, kann es sich laut BVL lohnen, mit dem ausführenden Betrieb zwei Teilzahlungen zu vereinbaren. Eine bis maximal 6000 Euro noch in diesem Jahr, die zweite erst Anfang des kommenden Jahres, um mehr Steuerersparnis herauszuholen.
6. Treibhausgasminderungsquote verkaufen
Wer es noch nicht getan hat: Halter eines reinen Elektroautos können noch kurzfristig ihre Treibhausgasminderungsquote für das Jahr 2022 verkaufen. Verschiedene Angebote dafür gibt es im Netz. Je nach Händler kann die Prämie, die für die treibhausgasschonende Mobilität bezahlt wird, laut LOHI zwischen 250 und 470 Euro betragen. Für Privatpersonen ist das Geld steuerfrei.
7. Besteuerungsmethode des Dienstwagens rückwirkend optimieren
Wer von seinem Arbeitgeber einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommt und diesen auch privat oder für Fahrten zur Arbeit nutzen darf, muss den geldwerten Vorteil versteuern. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten: eine pauschale Besteuerung und eine taggenaue Abrechnung, die ein Fahrtenbuch erfordert.
Wer seinen Wagen wenig privat nutzt, fährt oft mit letzterer Besteuerung besser, für private Vielfahrer kann sich die Pauschalbesteuerung lohnen. Neu ist seit 2022, dass die Berechnungsmethode rückwirkend für das gesamte Jahr vom Arbeitgeber gewechselt werden darf.
Lohnen kann sich das, wenn man mit der jeweils anderen Methode nachträglich günstiger fährt. Also zum Beispiel wenn der Dienstwagen sehr viel seltener privat oder zur Arbeit bewegt worden ist als zu Beginn des Jahres angenommen. Zum Beispiel dann, wenn man lange krank war oder viel im Homeoffice gearbeitet hat.
8. Ehegattensplitting durch Last-Minute-Heirat
Ist die Hochzeit ohnehin in Planung? Dann kann es sich lohnen, sich noch im Dezember zu trauen und die Vorteile des Ehegattensplittings rückwirkend für das gesamte Jahr mitzunehmen, teilt die Lohnsteuerhilfe Bayern mit.
Verdient nur einer der beiden Ehegatten, kann der eine den Grundfreibetrag des anderen nutzen und damit Steuern sparen. Bei entsprechenden Einkommensverhältnissen könne sich ein Steuervorteil von mehr als 10.000 Euro ergeben. Auch wenn der Gehaltsunterschied zwischen den Ehepartnern groß ausfällt, kann sich das rentieren.
9. Werbungskostenpauschale knacken
Seit diesem Jahr liegt die Werbungskostenpauschale bei 1200 Euro. Um in der Steuererklärung mehr aus seinen Werbungskosten herauszuholen, muss man diesen Betrag überschreiten. Wer also 2022 für jobbezogene Ausgaben - etwa Kosten für Bewerbungen, Arbeitsmaterialien, Fortbildungen, Arbeitskleidung und Arbeitszimmerausstattung - schon knapp an dieser Grenze liegt, sollte sich überlegen, ob notwendige Investitionen vorgezogen werden können. Das spart der LOHI zufolge Steuern.
Das können etwa ein größerer Monitor, ein Farbdrucker, ein ergonomischer Bürostuhl, eine Arbeitsbrille, Fachbücher oder PC-Zubehör sein. Wer die Anschaffung ins darauffolgende Jahr verschiebt, und dann unterhalb der Pauschale bleibt, verschenkt die Steuerersparnis.
10. Steuererklärung von 2018 nachholen
Sie sind nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet? Dann kann es sich trotzdem lohnen, eine einzureichen. Im Schnitt bekommen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nämlich mehr als 1000 Euro jedes Jahr zurück.
Bis zu vier Jahre rückwirkend können Steuerpflichtige, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, ihre Erklärung einreichen. Dann allerdings ist Schluss, eine etwaige Erstattung verschenkt. "Die Erklärung für das Jahr 2018 muss deshalb spätestens am 31. Dezember 2022 beim Finanzamt eingehen", sagt Erich Nöll.
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