Düsseldorf - Läuft Ihre Preisgarantie bei Strom oder Gas aus? Und die neuen Verbrauchspreise Ihres Sondervertrags sind sogar teurer als die Grundversorgung? Viele Verbraucherinnen und Verbraucher dürften sich angesichts der steigenden Energiekosten fragen, was sie nun tun sollen.

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Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie bei der Verbraucherzentrale NRW, gibt Antworten.

Lohnt sich der Wechsel vom inzwischen oftmals teureren Sondervertrag in die Grundversorgung?

Die Energiemärkte stehen kopf. Während die Grundversorgung jahrelang der teuerste Tarif war, profitieren Kunden der Grundversorgung derzeit von der defensiven Beschaffungsstrategie der Grundversorger und der Mischkalkulation über die vergangenen zwei bis drei Jahre. Kunden sollten daher erwägen, sich in die Grundversorgung fallen zu lassen.

Dauerhaft ist aber auch in der Grundversorgung davon auszugehen, dass die Preise weiter anziehen und sich dem Niveau der teuren Sonderverträge angleichen.

Gibt es bei Preissteigerungen ein Sonderkündigungsrecht?

In der Regel schon. Bei einem Sondervertrag haben Kundinnen und Kunden dann ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich der Vertrag ändert - eine Preisänderung stellt in den allermeisten Fällen so eine Vertragsänderung dar.

Der Vertrag kann dann zu dem Zeitpunkt beendet werden, an dem die Preiserhöhung in Kraft tritt. Steigen die Preise also etwa zum 1. November, können Betroffene bis zum 31. Oktober kündigen. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Kündigung dann aber auch beim Versorger eingegangen sein.

Müssen Strom- und Gasanbieter in der Zukunft ihre Preise wieder nach unten korrigieren, wenn zum Beispiel die Beschaffungspreise sinken?

Wir müssen angesichts weiterer Preissteigerungen an den Großhandelsmärkten davon ausgehen, dass wir zwei bis drei Jahre mit sehr hohen Energiepreisen leben müssen. Spätestens dann dürfte sich die Situation entspannen und die Energieversorger werden die Tarife dann nach unten anpassen.

© dpa-infocom, dpa:220829-99-554079/4  © dpa

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