Berlin (dpa/tmn) - Trotz des versprochenen Entlastungspakets und der vorübergehenden Absenkung der Mehrwertsteuer auf den Gaspreis: Viele Menschen in Deutschland haben Sorge vor dem, was spätestens mit der Jahresabrechnung an Kosten auf sie zukommt. Doch womit können sie überhaupt rechnen? Besonders für Mieterinnen und Mieter ist das oft nicht ganz klar. Antworten, die Licht ins Dunkel bringen sollen.
Pelletheizung, Fernwärme oder doch Gas: Wie finde ich als Mieter heraus, welche Art von Zentralheizung verbaut ist?
"Da reicht ein Blick auf die jährliche Heizkostenabrechnung", sagt Martin Brandis von der Energieberatung der Verbraucherzentrale. Denn dort seien alle auf die Mieter zu verteilenden Kosten aufgeführt. Unter anderem müssten also die Brennstoffkosten auftauchen, der Verbrauch und der Preis etwa für eine Summe Öl, Gas, Fernwärme oder Pellets.
Neumieter zum Beispiel, die noch keine Heizkostenabrechnung vorliegen haben, können ihre Vermieter fragen, welche Heizungsart verbaut ist. Alternativ hilft womöglich der Blick in den Keller: Dort könnten zum Beispiel ein Gaszähler, ein Öltank oder Pelletlager Aufschluss darüber geben, womit die Wohnung geheizt wird, so Brandis.
Wann kommen die Mehrkosten bei Verbraucherinnen und Verbrauchern an?
Das kommt darauf an. Und zwar zum einen darauf, ob Sie Eigenheimbesitzer oder Mieter sind. Denn die Mehrkosten schlagen zunächst bei demjenigen auf, der den Vertrag mit dem Versorger geschlossen hat. Im Falle der Zentralheizung im Mietshaus also beim Vermieter, beim Eigenheimbesitzer hingegen direkt beim Verbraucher. In der Mietwohnung wirken sich die höheren Kosten womöglich erst mit der Nebenkostenabrechnung im Rahmen einer Nachzahlung aus.
Es kommt aber auch darauf an, welche Art von Vertrag mit dem Versorger geschlossen wurde. Wer in der Grundversorgung ist oder einen Laufzeitvertrag ohne Preisgarantie geschlossen hat, dem kann der Gaspreis mit einer Frist von sechs Wochen erhöht werden - egal ob aufgrund einer allgemeinen Preissteigerung des Gases oder einer Umlage.
Betroffene, die von ihrem Versorger also bislang nicht über eine Preisanpassung informiert worden sind, droht die Preissteigerung frühestens zum 1. November. Brandis geht davon aus, dass der Großteil der Mietshäuser an die Grundversorgung angebunden ist.
Bei Laufzeitverträgen mit Preisgarantie - in der Regel höchstens zwei Jahre - sind Preisanhebungen trotz gültiger Preisanpassungsklauseln nicht ohne Weiteres möglich. Aber: Die Umlagen bilden hier eine Ausnahme. Sie sollen auch bei Laufzeitverträgen direkt an die Verbraucher weitergegeben werden können, sagt Verbraucherschützer Brandis.
Sollten Mieter für das kommende Jahr besser Geld zurücklegen?
Der Deutsche Mieterbund rät, wenn möglich schon jetzt etwas Geld anzusparen, um im kommenden Jahr die Mehrkosten begleichen zu können. Mieterinnen und Mieter könnten aber auch schon in diesem Jahr freiwillig eine erhöhte Vorauszahlung mit dem Vermieter vereinbaren, um einer hohen Nachzahlung vorzubeugen.
Kann ich schon jetzt kalkulieren, welche Kosten auf mich zukommen?
Bei Eigenheimbesitzern ist das in der Regel einfacher. Sie kennen ihren aktuellen Gaspreis und können ihren ungefähren Verbrauch anhand ihres Zählers oder ihrer Vorjahresabrechnung einschätzen.
Mieterinnen und Mieter haben es im Zweifel schwerer. Zwar sind Vermieter verpflichtet, ihnen auch unter dem Jahr Auskunft über ihren Verbrauch zu geben, über Preiserhöhungen hingegen müssen Vermieter nicht informieren. Mieterinnen und Mieter haben laut Martin Brandis aber ein Recht auf Einsicht in die Gaskostenbelege. Mit einem geübten Blick ließen sich dort die Gaspreise ablesen.
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