Viele Steuerzahler haben bereits ihren Steuerbescheid für 2019 bekommen. Nun sollten Sie genauer hinsehen. Es kann sich lohnen: Wer Fehler entdeckt und Einspruch erhebt, hat sehr gute Erfolgsaussichten.

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Wer seinen Steuerbescheid bekommt, sollte ihn noch einmal sorgfältig prüfen: Stimmt hier auch alles? Bei Fehlern können Steuerzahler Einspruch einlegen, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Die Chancen auf eine Korrektur sind hoch. Rund zwei Drittel der Einspruchsverfahren gehen zugunsten der Steuerzahler aus.

Die wichtigsten Eckpunkte aus einer Übersicht des Bundesfinanzministeriums (BMF):

  • 2018 erreichten fast 3,4 Millionen Einsprüche die deutschen Finanzämter
  • 3,25 Millionen Einsprüche kamen dort im Laufe des Jahres in die Bearbeitung
  • Rund 64 Prozent der Entscheidungen fielen zugunsten der Steuerbürger aus
  • In etwa 21 Prozent der Fälle nahmen die Steuerzahler die Einsprüche zurück
  • Rund 14 Prozent der Fälle wurden abgelehnt

Einspruch ist unkompliziert und kostenlos

Das Einspruchsverfahren ist im Prinzip einfach und auch kostenlos. Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Steuerbescheids schriftlich beim Finanzamt eingegangen sein. Über das Elster-Online-Portal oder ein anderes Steuerprogramm können Steuerzahler den Einspruch auch elektronisch einlegen.

Für den Fall, dass ein vergleichbares Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH), einem anderen Bundesgericht oder beim Europäischen Gerichtshof noch nicht entschieden ist: Hier reicht die Berufung auf das Aktenzeichen dieses Verfahrens, um den Einspruch zu begründen und den eigenen Steuerbescheid offen zu halten. Lehnt das Finanzamt den Einspruch ab, steht den Bürgern der Weg zu den Finanzgerichten der Länder offen. (dpa/af)

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