Berlin - Sie gilt zum Beispiel für Menschen, die im vergangenen Jahr Eltern-, Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld in Höhe von mehr als 410 Euro bekommen haben: die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die die Erklärung nicht in die Hände eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins gelegt haben, sollten sich jetzt beeilen.
Für sie endet die Frist zur Abgabe am 31. Oktober, teilt der Bund der Steuerzahler mit. In Bundesländern, in denen der 31. Oktober ein Feiertag ist, reicht die Abgabe am 1. November.
Wer absehen kann, dass er die Frist aus gutem Grund nicht einhalten kann, sollte eine Fristverlängerung beantragen. Dazu zählen zum Beispiel eine lang anhaltende Krankheit oder das Fehlen wichtiger Unterlagen.
Verspätete Abgabe: Zuschlag oder Zwangsgeld droht
"Hierzu ist kein spezielles Formular nötig, ein formloses Schreiben an das Finanzamt ist ausreichend", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Die Finanzämter entscheiden je nach Ermessen. Bei verspäteter Abgabe droht ein Verspätungszuschlag oder Zwangsgeld.
Übrigens: Die erstmalige Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet nicht zur dauerhaften Abgabe einer Erklärung. In der Regel lohnt es sich aber - im Schnitt bekommen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler 1072 Euro Erstattung. Diejenigen, die für die Erstellung der Erklärung von 2021 einen Steuerberater beauftragt haben, haben für die Abgabe noch Zeit bis Ende August 2023.
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