75 Prozent des Strompreises sind gesetzlich reguliert. Doch wie genau kommt es zu dieser hohen Prozentzahl und was bedeutet das konkret für die aktuelle Strompreis-Zusammensetzung? Das erfahren Sie im Folgenden.
Einflussfaktoren auf die Strompreis-Zusammensetzung
Der Strompreis ändert sich ständig, denn er wird durch zahlreiche Faktoren beeinflusst. Globale Erwärmung und Klimawandel prägen schon seit Längerem die Debatte zur Energiegewinnung. Und welche teils verheerenden Folgen die Stromerzeugung durch Kernenergie haben kann, rückte der Welt mit der Reaktorkatastrophe vom 11. März 2011 im japanischen Fukushima wieder ins Bewusstsein. Dieses Ereignis führte schließlich auch dazu, dass der Atomausstieg in Deutschland deutlich stärker vorangetrieben wurde – weg von der Atomenergie und fossilen Brennstoffen hin zu regenerativen Energien aus Wind, Sonne, Wasser, Erdwärme und Biomasse. Die politischen Entscheidungen werden dabei von wirtschaftlichen und sozialen Faktoren beeinflusst. Ebenso spielen neue wissenschaftliche Entdeckungen und die damit oft verbundenen technologischen Innovationen im Bereich der Energieerzeugung eine Rolle.
Mit diesen Größen lässt sich der Strompreis berechnen
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist wohl das deutlichste politische Zeichen für die deutsche Energiewende. Und es beeinflusst auch wesentlich die Strompreis-Zusammensetzung. Denn das EEG reguliert nicht nur den Anlagenbau für die Gewinnung von Strom im Rahmen erneuerbarer Energien, sondern es bestimmt auch die Höhe der garantierten Einspeisevergütung, die dem Ökostrom-Erzeuger zusteht, wenn dieser seinen grünen Strom ins Netz einspeist.
Dank EEG gibt es heute ein großes Angebot an grünem Strom. Das hat zur Folge, dass der Börsenpreis für Strom auf ein Rekordtief gesunken ist. So weit, so gut für die Stromkunden. Da die Netzbetreiber den Ökostrom jedoch nur deutlich unterhalb des Festpreises an der Strombörse veräußern können, den sie an die Einspeiser des grünen Stroms zu zahlen haben, schafft die sogenannte EEG-Umlage einen finanziellen Ausgleich zugunsten der Netzbetreiber. Diese Differenz zwischen Börsenpreis und garantierter Einspeisevergütung wird auf alle Stromkunden umgelegt. Das hat konkret zur Folge, dass trotz des günstigen Börsenpreises für Strom allein die EEG-Umlage bereits einen Anteil von gut 20 Prozent auf der Stromrechnung ausmacht. Es ist daher am Gesetzgeber, diesen Widerspruch aus billigem Strom und hoher Stromrechnung auszuräumen.
Neben der EEG-Umlage gibt es eine ganze Reihe weiterer gesetzlicher Umlagen und Abgaben, die den Strompreis beeinflussen.
Die Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer von 19 Prozent zählt dazu. Zusammen mit der Stromsteuer macht sie knapp 25 Prozent des Stromrechnungsbetrags aus.
Hinzu kommt die sogenannte KWK-Umlage, die ihren Ursprung im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) hat. Das KWKG dient seinem Namen entsprechend zur Erhaltung, Modernisierung und zum Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplung. Die KWK-Umlage ähnelt prinzipiell der EEG-Umlage.
Die Konzessionsabgabe von ca. 5 Prozent des Strompreises fließt vom Netzanbieter direkt an die jeweilige Stadt oder Gemeinde. Sie ist ein Ausgleich dafür, dass städtische und kommunale Infrastrukturen wie öffentliche Straßen und Wege vom Netzbetreiber zur Instandhaltung und zum Betrieb des Leitungsnetzes genutzt werden dürfen. Die Höhe der Abgabe richtet sich dabei nach der Größe der Stadt oder Gemeinde. Je größer selbige ist, desto höher ist auch die jeweilige Konzessionsabgabe.
Das sogenannte Netznutzungsentgelt, kurz: Netzentgelt, beträgt ebenfalls etwa 20 Prozent des Strompreises. Das Netzentgelt fließt an die Netzbetreiber, die für den Bau, Betrieb und für die Instandhaltung des Stromnetzes verantwortlich sind. Da es sich bei den Netzbetreibern um regionale Monopolisten handelt, wird die Höhe des Netzentgeltes von der Bundesnetzagentur festgelegt.
Auch auf den Verbraucher kommt es an
Die verbleibenden 25 Prozent des Strompreises können die Stromanbieter selbst beeinflussen. Dieser Teil muss die Kosten für Erzeugung, Einkauf und Vertrieb des Stroms abdecken und gestattet es den Stromanbietern, sich durch Preisunterschiede von der Konkurrenz abzusetzen. Spätestens hier kommt auch der Stromkunde selbst ins Spiel, denn auch er kann an der Strompreis-Zusammensetzung mitwirken: Denn wenn Verbraucherinnen und Verbraucher regelmäßig die Angebote und Tarife der Stromanbieter vergleichen und bei Bedarf den Anbieter wechseln, beeinflusst das den Wettbewerb und somit letztlich auch die Strompreisentwicklung. © 1&1 Mail & Media
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