• Deutschland feiert am 3. Oktober seinen Nationalfeiertag.
  • Geschäfte bleiben an dem Tag geschlossen - mit Ausnahme von Bäckereien.
  • So haben sie geöffnet.

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Am 3. Oktober ist Tag der Deutschen Einheit. Die Mehrheit der Bundesbevölkerung hat an diesem Tag frei. Wer sich nach dem Ausschlafen ein Frühstück gönnen möchte, sollte sich vorab über die Öffnungszeiten der Bäckereien informieren. Denn es gilt eine Feiertagsregel, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheidet und in den jeweiligen Verordnungen festgelegt ist.

Am deutlichsten macht sich diese in Baden-Württemberg, Bayern und Bremen bemerkbar. Betriebe in diesen Bundesländern dürfen nur drei Stunden lang Back- und Konditoreiwaren verkaufen. Den Zeitpunkt der Ladenöffnung legen sie selbst fest.

In den meisten Bundesländern gilt eine Fünf-Stunden-Regel

Auch in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfahlen, im Saarland, in Sachsen-Anhalt sowie in Schleswig-Holstein gibt es keine gesetzliche Vorgabe, wann Bäckereien ihre Türen öffnen dürfen. Nur sollte die Verkaufsdauer nicht mehr als fünf Stunden betragen. Die Fünf-Stunden-Regel gilt auch für Thüringen und Hamburg - unter der Voraussetzung, dass die Bäckereien vor 7 Uhr und nach 17 Uhr respektive 16 Uhr geschlossen bleiben.

Eine Stunde länger bekommen Konsumentinnen und Konsumenten in Hessen und Sachsen Brot: Bis zu sechs Stunden dürfen Bäckereien dort ihre Ware anbieten. In Sachsen muss der Verkauf zwischen 7 und 18 Uhr erfolgen, darf aber auch aufgeteilt werden.

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Weniger streng sind die Vorschriften in Berlin und in Rheinland-Pfalz: Während in Berlin die gesamte Zeitspanne zwischen 7 und 16 Uhr genutzt werden darf, gibt es in Rheinland-Pfalz gar keine zeitliche Begrenzung. In Kur- und Erholungsorten hingegen kann eine Obergrenze von acht Stunden gelten.

So finden Sie die Öffnungszeiten heraus

Die Öffnungszeiten vieler Bäckereien sind auf deren Website oder bei Google zu finden - meist jedoch ohne Feiertagsanpassungen. Aus diesem Grund lohnt es sich, einen Blick in die Tageszeitung zu werfen oder sich bei der Lieblingsbäckerei zu erkundigen. Wer persönlich vorbeigeht, findet oftmals bereits an der Eingangstüre ein entsprechendes Hinweisschild vor.  © 1&1 Mail & Media/spot on news

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