Teilzeitarbeit liegt im Trend – nicht nur bei jungen Eltern. Viele Menschen überlegen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Etwa, um sich um die Eltern zu kümmern, oder auch, um mehr Zeit für sich selbst zu haben. Finanziell muss das keine Katastrophe sein, wenn man die Puzzlestücke richtig zusammensetzt.

Eine Kolumne
Diese Kolumne stellt die Sicht von Ulrike Sosalla dar. Informieren Sie sich, wie unsere Redaktion mit Meinungen in Texten umgeht.

Neid ist ein Gefühl mit schlechtem Ruf. Trotzdem sind wir alle manchmal neidisch. Bei mir passiert das von Zeit zu Zeit, wenn ich Kolleginnen und Kollegen sehe, die in Teilzeit arbeiten.

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Etwa, wenn am freien Donnerstag der Kollegin die Sonne scheint und sie ihren Garten pflegt, während ich im Büro schwitze. Oder wenn ein Kollege nach dem Sommerurlaub im Herbst nochmal drei Wochen freihat, weil er seine Teilzeit als zusätzliche Urlaubstage am Stück nimmt.

Dann versuche ich, mich damit zu trösten, dass Teilzeitarbeitende ja auch auf ein ganzes Stück Gehalt verzichten. Doch wer geschickt kombiniert, fährt dabei gar nicht so schlecht. Teilzeitarbeit ist durch die komplizierten Regeln für Steuern und Sozialversicherung eine Art Puzzlespiel. Wer die Teile richtig zusammensetzt, hat am Ende geringere Einbußen. "Finanztest" hat dafür die wichtigsten Tipps zusammengestellt.

Puzzleteil Nummer eins: Steuerklassen

Wer verheiratet ist und in Teilzeit geht, hat hier etwas Spielraum für ein höheres Nettogehalt. Viele Ehepaare kombinieren die Klassen 3 und 5. Wer das höhere Monatseinkommen hat, wählt Klasse 3. Damit bleibt für den Partner mit weniger Einkommen nur die ungünstige Steuerklasse 5, in der vergleichsweise viel Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen wird.

Beantragen die Partner den Steuerklassenwechsel in die Klassen 4 oder 6 plus Faktor, entzerrt sich das Bild: Einer der beiden zahlt weniger, der andere mehr Lohnsteuer – und häufig kann das Paar mit einer kräftigen Erstattung nach der Steuererklärung rechnen.

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Wer nicht verheiratet ist, hat diese Wahlmöglichkeiten nicht. Singles sind üblicherweise in Steuerklasse 1. Alleinerziehende können jedoch wechseln: Nach einer Trennung sollten sie am besten zeitnah Steuerklasse 2 beantragen, so haben sie schon im Laufe des Jahres ein höheres Nettogehalt. Alle Kombinationen erklärt "Finanztest" hier noch einmal in der Übersicht.

Puzzleteil Nummer zwei: Freibeträge

Freibeträge werden in die Lohnsteuerdaten eingetragen. Damit steigt das Nettogehalt sofort – ansonsten würden die Freibeträge sich erst bei der Steuererklärung durch eine Rückzahlung bemerkbar machen.

Für selbst bezahlte Fortbildungen, für einen langen Arbeitsweg oder für regelmäßiges Homeoffice: Für diese Kosten kann man sich Freibeträge eintragen lassen.

Puzzleteil Nummer 3: Kranken- und Rentenversicherung

Hier ist es wichtig zu wissen, dass es bestimmte Grenzen gibt, an denen sich die Beitragsbelastung ändert – und zwar im unteren und im oberen Einkommensbereich.

Im unteren Einkommensbereich sind das die Grenzen für Mini- und Midijobs – siehe viertes Puzzleteil. Im oberen Einkommensbereich gibt es die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken- und Rentenversicherung. Das heißt: Für Einkommen oberhalb dieser Grenzen steigen die Beiträge nicht mehr. In der gesetzlichen Krankenversicherung liegt die Grenze derzeit bei 62.100 Euro pro Jahr.

Wer mehr verdient, zahlt auf den darüberliegenden Teil des Einkommens keine Krankenkassenbeiträge. Umgekehrt heißt das aber auch: Wer in Teilzeit geht, zahlt zwar weniger Steuern, aber weiterhin gleich hohe Renten- und Krankenversicherungsbeiträge, solange man über den Beitragsbemessungsgrenzen bleibt.

Das kann beim Blick auf die Gehaltsabrechnung zu Enttäuschungen führen. Was aber immer geht: In eine günstigere Krankenversicherung wechseln, um wenigstens dort etwas zu sparen.

Puzzleteil Nummer vier: Mini- und Midijobs

Bei beiden Modellen zahlen Teilzeitbeschäftigte entweder gar keine Sozialversicherungsbeiträge und Steuern oder deutlich weniger als bei Teilzeitjobs, die knapp oberhalb der Grenzwerte liegen. Daher kann es in einigen Fällen sinnvoll sein, die Arbeit so weit zu reduzieren, dass man im Mini- oder Midijob landet.

Aber Vorsicht: Dauerhafte Minijobs bieten keine Absicherung fürs Alter. Selbst wer in einer glücklichen Ehe auf die Rente des Partners oder der Partnerin zählt, sollte eine eigene Altersvorsorge aufbauen.

Beim Minijob dürfen Angestellte bis zu 538 Euro pro Monat verdienen. Der Arbeitgeber führt pauschal zwei Prozent Lohnsteuer ab. Manche Arbeitgeber wälzen das auf die Minijobber ab – doch selbst dann ist die Steuerbelastung immer noch gering. Die Krankenversicherung und einen Teil der Rentenversicherung übernehmen die Arbeitgeber.

Den Rest der Rentenbeiträge müssen die Jobber zwar selbst zahlen, doch davon können sie sich befreien lassen. Dadurch ist beim Minijob das Netto- häufig genauso hoch wie das Bruttogehalt. Ein Minijob kann sich daher auch lohnen, wenn man das Gehalt aus einem Teilzeitjob aufbessern will.

Etwas mehr Abgaben werden beim Midijob fällig, dafür ist hier auch der Verdienst höher: bis zu 2.000 Euro brutto pro Monat zählen als Midijob. Hier zahlen Beschäftigte und Arbeitgeber nur reduzierte Sozialversicherungsbeiträge – wie hoch sie genau sind, hängt von der Höhe des Bruttolohns ab.

Es ist also gar nicht so leicht, das Puzzle zusammenzusetzen, aber keine Panik: Es gibt Hilfe. Mit dem kostenlosen Teilzeitrechner von "Finanztest" können Sie ganz einfach herausfinden, welches Nettogehalt bei Teilzeit zu erwarten ist – und sich Ihr ideales Modell zusammenpuzzeln.

Verwendete Quellen

Über die Autorin

  • Ulrike Sosalla ist stellvertretende Chefredakteurin von "Finanztest" und damit ausgewiesene Fachfrau für Finanzfragen. Das Verbrauchermagazin "Finanztest" gehört zur Stiftung Warentest, die seit 30 Jahren Finanzdienstleistungen testet. Test.de und "Finanztest" sind komplett anzeigenfrei und gewährleisten damit absolute Unabhängigkeit gegenüber Banken, Versicherungen und der Industrie. Die Newsletter der Stiftung Warentest können Sie hier abonnieren.
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