Immer mehr Gäste begleichen auch im Restaurant ihre Rechnung mit der Karte. Auch die Trinkgelder werden häufiger bargeldlos gegeben. Das ist zwar problemlos möglich, birgt aber auch einige Nachteile.

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Im Restaurant honorieren viele Gäste einen guten Service mit einem Trinkgeld. In Deutschland sind etwa zehn Prozent üblich, in der Regel rundet man auf einen geraden Betrag auf. Bei Barzahlung ist das relativ einfach, immer häufiger begleichen Gäste ihre Restaurantrechnung jedoch mit der Kreditkarte oder der Girocard und sind unsicher, ob sie auch das Trinkgeld bargeldlos übermitteln können oder sollen.

Trinkgelder in bar bevorzugt

Mittlerweile kann in vielen Gastbetrieben der aufgerundete Rechnungsbetrag inklusive Trinkgeld in die Kasse eingebucht werden, sodass der Gast nur eine Kartenzahlung tätigen muss. Aber: "Viele Betriebe und Mitarbeiter bevorzugen es, wenn das Trinkgeld in bar gegeben wird – auch wenn die Rechnung selbst mit der Girocard oder Kreditkarte bezahlt wird", erklärt Sandra Warden, Geschäftsführerin im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband).

"Grund dafür ist, dass bei Kartenzahlungen Transaktionsgebühren auf den Gesamtumsatz inklusive des Trinkgeldes erhoben werden." In diesem Fall muss der Gastronom oder die Gastronomin auch für das Trinkgeld die Kreditkarten- oder Girocardgebühren bezahlen.

Ist die Zahlung von Trinkgeld per Karte möglich, müssen Restaurantbesitzer und -besitzerinnen dies bei der buchhalterischen Erfassung beachten. Werden Trinkgelder über die Girocard- oder Kreditkartenabrechnung an den Mitarbeiter gezahlt, müssen sie erfasst und dann wie vereinbart verwendet werden. Hierbei darf es nicht zu einer Vermischung von baren und unbaren Geldbeständen und damit zu falschen Kassenbeständen kommen.

Freiwillige Trinkgelder sind steuerfrei

Das Geben eines Trinkgeldes ist eine freiwillige Leistung durch den Gast. Er kann damit die Arbeit bestimmter oder aller Mitarbeiter honorieren. Restaurantbesitzerinnen und -besitzer sind verpflichtet, diese Gelder an ihre Teams weiterzugeben – egal, ob es bar gegeben oder mit der Karte bezahlt wird. "Das Trinkgeld steht den Mitarbeitern zu, der Arbeitgeber darf es nicht behalten", betont Sandra Warden. "Häufig wird allerdings im Team vereinbart, dass das Trinkgeld in eine Gemeinschaftskasse eingezahlt wird, aus der heraus es dann verteilt oder auch für gemeinsame Aktivitäten verwendet wird."

Trinkgelder sind nicht Bestandteil der Vergütung, sondern gelten offiziell als freiwillige Zuwendungen eines Dritten. "Sie müssen weder versteuert noch verbeitragt werden", betont Sandra Warden. "Dafür hat der DEHOGA jahrelang gekämpft und seit 2002 müssen Mitarbeiter auf Trinkgelder keine Steuern mehr zahlen."

Bei der Kartenzahlung übernimmt das Kassensystem die korrekte Abrechnung. Auf die Rechnung für Speisen und Getränke werden automatisch die entsprechenden Steuersätze angewandt, das Trinkgeld hingegen bleibt dann steuerfrei.

Beim "Tronc" profitieren alle Mitarbeiter

In vielen Restaurants oder Hotels profitieren die Servicekräfte vom Trinkgeld, die direkt mit den Gästen in Kontakt kommen. Sie erhalten zum Dank für gute Leistungen ein monetäres Dankeschön. "Häufig gibt es im Team mündliche Verabredungen oder Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder Betriebsregelungen, wonach Trinkgelder in einen gemeinsamen Topf, den sogenannten Tronc, fließen und anschließend unter den Kollegen aufgeteilt werden", erklärt Sandra Warden. "An solchen Tronc-Systemen werden in der Regel alle Mitarbeiter vor und hinter den Kulissen beteiligt."

Verteilt wird das Geld nach einem festgelegten Schlüssel, der auch nach Aufgaben oder Verantwortung differenzieren kann. "Gastronomie ist Teamarbeit", betont die DEHOGA-Geschäftsführerin. "So profitieren auch Servicemitarbeiter, die nicht kassieren dürfen, oder die Kollegen, die in der Küche ihr Bestes geben, von den Trinkgeldern der zufriedenen Gäste."

Vielfach ist zu lesen, dass Restaurantbesitzer auf dieses gesammelte Trinkgeld Steuern zahlen müssten. "Es kursieren immer mal wieder Meldungen, dass Trinkgelder nicht steuerfrei sind, wenn diese in einen Tronc fließen, oder wenn das Trinkgeld mit EC-Karte oder Kreditkarte bezahlt wird", erklärt Jürgen Benad, Geschäftsführer und Steuerexperte beim DEHOGA-Bundesverband. "Doch auch bei sogenannten Tronc-Systemen ist das Trinkgeld für die Mitarbeiter steuerfrei."

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Individuelle Regelungen in Restaurants

Für den Gast ist es in den meisten Fällen nicht ersichtlich, ob das Trinkgeld der konkreten Person oder dem gesamten Team zugutekommt. In einigen Restaurants dürfen die Kellnerinnen und Kellner am Ende des Tages das Trinkgeld aus ihrem Portemonnaie behalten, in anderen wird das Geld gesammelt und nach einem bestimmten Schlüssel verteilt.

Wer besondere Wünsche an die Verwendung seines Trinkgeldes hat, sollte sich daher im Restaurant informieren. "Da die Vereinbarungen individuell sind, ist es am besten, direkt bei der Servicekraft nachzufragen", rät Sandra Warden. "Wenn Gäste möchten, dass das Trinkgeld ausschließlich an den Service oder an einen bestimmten, besonders hilfsbereiten Mitarbeiter gehen soll, dann sollten sie deutlich darum bitten."

Zu den Personen:
Sandra Warden ist Geschäftsführerin im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) und hier unter anderem zuständig für die Bereiche Arbeitsmarkt und Beschäftigung.
Jürgen Benad ist Geschäftsführer und Steuerexperte beim DEHOGA-Bundesverband.
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