• Eine Abbuchung per Lastschriftverfahren kann leicht rückgängig gemacht werden.
  • Anders sieht es bei selbst ausgeführten Überweisungen aus.
  • Deshalb sollten Bankkunden ihre Angaben lieber doppelt überprüfen.

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Bei einem Lastschriftverfahren können Bankkunden eine Abbuchung ohne Angabe von Gründen innerhalb von acht Wochen jederzeit widerrufen. Stimmt der Betrag bei einer Überweisung hingegen nicht, müssen sie sich laut dem Bundesverband deutscher Banken direkt an den Empfänger wenden - auch, wenn der Geldbetrag an den falschen Empfänger ging.

Angaben einer Überweisung eigenständig prüfen

Seit der Einführung des SEPA-Verfahrens sind Banken nämlich nicht dazu verpflichtet, den Namen des Empfängers sowie die IBAN auf Fehler zu überprüfen.

Wer das Missgeschick sofort entdeckt, kann den Überweisungsauftrag unter Umständen noch stoppen - es lohnt sich also die Angaben zu kontrollieren. Kunden sollten in so einem Fall sofort ihre Bank kontaktieren.

Bank kann Kunden bei Rückforderung unterstützen

Ansonsten müssen sich Kunden an den Empfänger des Geldes wenden. Sollte sich dieser weigern, den fehlgeleiteten Betrag freiwillig zurückzuüberweisen, müssen Betroffene auf Erstattung klagen.

Die nötigen Angaben erhalten sie von der Bank. Das gilt jedenfalls, wenn es um Beträge von 20 Euro oder mehr geht. Denn dann unterstützt die Bank Kunden bei der Rückforderung, informiert der Bankenverband. Zwischen den Instituten bestehe ein Auskunftsverfahren. (spot/dpa)

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