Ist man mit seinem Friseurbesuch nicht zufrieden, bricht für manche Menschen eine Welt zusammen. Wann Sie Schmerzensgeld oder Schadenersatz verlangen können, erfahren Sie hier.
Kann man wegen eines missglückten Friseurbesuchs klagen? Es kommt darauf an: Wegen Verbrennungen, Verätzungen und einer kahlen Stelle bekam eine Frau 5.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das entschied vor kurzem das Oberlandesgericht Köln (Az.: 20 U 287/19), wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.
Im Dezember 2016 wollte sich die Klägerin blonde Haarsträhnen färben lassen. Doch es endete dramatisch: Die Blondiercreme verursachte Verbrennungen beziehungsweise Verätzungen ersten bis zweiten Grades. Sie musste sich daraufhin einer monatelangen Schmerz- und Infektionsbehandlung mit verschiedenen Medikamenten unterziehen. An einer Stelle wächst zudem kein Haar mehr.
Nach Friseurbesuch: 5.000 Euro Schmerzensgeld
Zur Entschädigung bot der Friseur seiner Kundin einen Gutschein an. Die Kundin wollte stattdessen Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro sowie Schadenersatz. Das Landgericht verurteilte den Beklagten zu Schadenersatz und zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 4.000 Euro.
In der Berufungsverhandlung erhöhte das Oberlandesgericht das Schmerzensgeld auf 5.000 Euro. Der Grund: Man müsse die erheblichen Folgen mit zahlreichen Arztbesuchen und erheblichen Beeinträchtigungen berücksichtigen.
Diese seien Schmerzen, eine bakterielle Infektion sowie die mehrwöchige regelmäßige Einnahme von Schmerzmitteln, Antibiotika, Kortikoiden. Außerdem habe die Klägerin einen Dauerschaden am Hinterkopf. Daher sei ein Schmerzensgeld in der Höhe auch im Verhältnis zu anderen vergleichbar gelagerten Sachverhalten angemessen.(spo/dpa)
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