- Viele Menschen haben bei dem Hochwasser ihr ganzes Hab und Gut verloren – dazu gehören auch wichtige Dokumente.
- Doch was kann man tun, wenn Geburtsurkunde, Personalausweis oder Bankkarte abhanden gekommen sind?
- Wie kommt man an diese Unterlagen wieder ran und was kostet es, sie zu beantragen? Ein Überblick.
Eine neue Geburtsurkunde wird beim Standesamt beantragt – entweder vor Ort oder online. Den Verlust des Personalausweises muss man der Polizei oder dem Bürgeramt melden. Mit einem vorläufigen Personalausweis können Sie sich weitere Dokumente ausstellen lassen, beispielsweise den Führerschein oder Fahrzeugbrief.
Geburtsurkunde
Ist Ihre Geburtsurkunde während des Hochwassers verloren gegangen, können Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes einfach eine neue beantragen. Bei einem Verlust der Geburtsurkunde entstehen Ihnen keine Kosten.
Personalausweis
Haben Sie Ihren Personalausweis verloren, müssen Sie den Verlust bei der Polizei oder beim Bürgeramt melden. Bei Letzterem wird die Onlineausweisfunktion direkt gesperrt – ein Missbrauch Ihrer Daten ist dadurch nicht mehr möglich. Haben Sie den Verlust bei der Polizei gemeldet, müssen Sie sich selbst um die Sperrung Ihres Online-Ausweises kümmern. Dies können Sie telefonisch über die Nummer 116 116 tun oder bei einer Personalausweisbehörde.
Einen neuen Personalausweis können Sie ebenfalls beim Bürgeramt beantragen. Dafür benötigen Sie normalerweise ein gültiges Identitätsdokument. Wenn Sie sich aufgrund der Schäden durch die Flutkatastrophe nicht ausweisen können, geht dies trotzdem, da in Ihrer zuständigen Gemeinde ein Lichtbild von Ihnen hinterlegt ist. Sie müssen bei dem Behördengang lediglich ein aktuelles, biometrisches Passbild mitbringen.
Online oder telefonisch ist die Beantragung eines neuen Personalausweise nicht möglich; sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen. Das Ausstellen eines Personalausweises kann mehrere Wochen dauern, Sie können jedoch einen vorläufigen Personalausweis erhalten. Dieser ist höchstens drei Monate gültig.
Die Verlustmeldung ist kostenfrei. Für die Beantragung eines neuen Ausweises werden folgende Gebühren fällig:
- Antragstellende Person ab 24 Jahren: 37 Euro
- Antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80 Euro
- Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige: Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich
- Vorläufiger Personalausweis: 10 Euro
- Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes: zusätzlich 13,00 Euro
Führerschein, Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief
Mit Ihrem vorläufigen Personalausweis können Sie beim Straßenverkehrsamt einen neuen Führerschein beantragen. Hierfür müssen Sie gegebenenfalls eine eidesstattliche Erklärung abgeben. Außerdem benötigen Sie ein biometrisches Lichtbild. Die Kosten für Führerschein, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief hängen von der jeweiligen Gemeinde ab.
Für die eidesstattliche Erklärung werden 30,70 Euro fällig. Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben, können Sie auch eine vorläufige Fahrerlaubnis erhalten. Diese wird Ihnen innerhalb von wenigen Tagen nach der Beantragung zugeschickt. Sie bekommen beim Straßenverkehrsamt auch einen neuen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.
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Krankenversicherungskarte
Beim Verlust Ihrer Krankenversicherungskarte genügt meistens ein Anruf bei der Krankenkasse. Sie bekommen danach in der Regel eine neue Karte innerhalb weniger Tage kostenlos zugeschickt.
EC- oder Kreditkarte
Eine neue EC- oder Kreditkarte können Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse beantragen. Das geht in der Filiale oder über die telefonische Kundenbetreuung. Zur Sicherheit sollten Sie die alte Karte sperren lassen. Über die Nummer 116 116 erreichen Sie den deutschen Sperr-Notruf rund um die Uhr. Gewöhnlich dauert es etwa eine Woche, bis Sie eine neue Bankkarte erhalten. Eine neue PIN-Nummer wird Ihnen separat zugesandt.
Die Kosten hierfür bestimmen die Geldinstitute selbst. Bei einigen Banken gibt es die neue Karte auch kostenlos. Haben Sie eine Filialbank können Sie am Schalter auch ohne Bankkarte Geld abholen – und zwar gegen Vorlage Ihres (vorläufigen) Personalausweises oder eines anderen gültigen Ausweisdokumentes. Manche Banken wie die DKB oder N26 haben auch eine Smartphone-App, mit der sich in vielen Supermärkten und Einzelhandelsgeschäften Geld abheben lässt.
Passwörter
Sollte durch das Hochwasser Ihr Computer zerstört worden sein und mit ihm auch die Passwörter für diverse Web-Dienste verloren gegangen sein, können Sie diese in der Regel einfach zurücksetzen lassen. Das ist meistens ziemlich unkompliziert, da viele Anbieter mit einer Verifizierung über ein E-Mail-Konto und/oder der eigenen Telefonnummer arbeiten. Sollte das Zurücksetzen des Passworts auf diesem Wege nicht klappen, können Sie sich auch direkt den Kundenservices des jeweiligen Dienstes wenden.
Rechnungen
Haben Sie bei der Flutkatastrophe die Belege für Ihre Wertgegenstände verloren, die Sie der Versicherung vorlegen müssen, um Schäden zu melden, kann es schon schwieriger werden. Denn wie kann soll man ohne eine Rechnung beweisen, dass man die verlorenen oder beschädigten Dinge auch tatsächlich besessen hat?
In einem solchen Fall kontaktieren Sie am besten den Händler, bei dem Sie den Gegenstand gekauft haben und bitten ihn, eine Ersatzquittung auszustellen. Wurde das Objekt mit EC- oder Kreditkarte bezahlt, können auch Kontoauszüge als Nachweis dienen. Unter Umständen helfen auch Fotos, den Besitz der Wertgegenstände zu beweisen. Im Zweifel können auch Zeugenaussagen zu Rate gezogen werden.
Verwendete Quellen:
- Standesamt.online: Geburtsurkunde beantragen
- Personalausweisportal.de: Ausweis weg? Wir helfen Ihnen.
- Personalausweisportal.de: Gebühren und Gültigkeit
- Service.duesseldorf.de: Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl
- Sparkasse.de: Karte sperren oder austauschen
- N26.com: Cash26
- Dkb.de: Cash im Shop - Bargeld im Einzelhandel abheben und einzahlen
- Merkur.de: Versicherungsschaden regulieren ohne Kaufbeleg?
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