Hamburg - Wenn die Temperaturen unter den Gefrierpunkt sinken, kann es passieren, dass Wasserleitungen einfrieren und im ungünstigsten Fall platzen. Um dem vorzubeugen, sollten Mieter und Eigentümer auch im Winter alle Räume ausreichend heizen, rät der Bund der Versicherten (BdV). Andernfalls könnten Versicherer die Leistung kürzen.

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Denn grundsätzlich kämen Wohngebäudeversicherungen zwar für Schäden durch Wasserrohrbrüche auf. Wer aber zum Beispiel wenig genutzte Abstell- oder Kellerräume oder aufgrund längerer Abwesenheit unzureichend heizt, dem könnten Versicherer grobe Fahrlässigkeit unterstellen und so Abzüge bei der Entschädigung vornehmen.

In Räumen ohne Heizung besser Leitungen leeren

Zu den Pflichten des Versicherungsnehmers gehört in der kalten Jahreszeit und bei Dauerfrost laut BdV auch, die Wasser- und Heizungsrohre regelmäßig zu kontrollieren. In Räumen, in denen sich keine Heizung befindet, sollten die Leitungen sogar entleert werden.

Wichtig: Die Einstellung des Eiskristall-Symbols auf dem Heizungsthermostat oder -regler bedeutet nicht, dass Wasserleitungen damit vor Frostschäden geschützt werden. Sie hält laut BdV nur den Heizkörper selbst warm genug.  © dpa

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