Ein Garten bedeutet oft viel Arbeit. Vor allem das Aufsammeln des Herbstlaubs ist vielen Gartenbesitzern ein Dorn im Auge. Doch an manchen Stellen können die heruntergefallenen Blätter auch liegen bleiben - unter einer Voraussetzung.

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Wenn sich im Herbst die Blätter verfärben, steht für viele Gartenbesitzer eine lästige Aufgabe auf dem Zettel: Laub aufsammeln. Doch diese Tätigkeit können sie sich an manchen Stellen im Garten auch sparen - denn Laub isoliert den Boden gegen Frost.

Laubhaufen als Versteck für Tiere in den Wintertagen

Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) vergleicht die Laubschicht mit einer wärmenden Decke. Bei Kälte können empfindliche Bäume und Sträucher wie flachwurzelnde Johannis- und Stachelbeeren diesen Schutz gut gebrauchen.

Auch Tiere profitieren in den kalten Wintermonaten von Laubhaufen. Dort können sich Igel oder Mäuse, aber auch Insekten verstecken. Im Frühling wandelt sich der Laubhaufen in Humus, der dem Boden guttut.

Rasenflächen allerdings sollten im Winter nicht mit Laub bedeckt sein - denn der Rasen braucht Licht und muss "atmen" können.

Um den Garten winterfest zu machen, sollten diese Arbeiten im Herbst durchgeführt werden

Experten erklären, wie Sie Ihren Garten für die kalte Jahreszeit wappnen – und das, ohne viel Arbeit investieren zu müssen. (Foto: iStock-SbytovaMN)

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Wo Herbstlaub gefährlich sein kann

Aber Achtung: Herbstlaub kann zur Rutschpartie werden. Verletzt sich dadurch eine Person, stellt sich schnell die Haftungsfrage. Eigentümer haben eine Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen also dafür sorgen, dass von ihrem Haus oder Grundstück keine Gefahr ausgeht, erklärt der Bund der Versicherten (BdV).

Dazu gehört auch, dass Sie die angrenzenden Gehwege und Eingänge frei von Laub - und im Winter frei von Schnee - halten müssen. Diese Pflicht können Vermieter vertraglich beispielsweise auch auf ihre Mieter übertragen.

Privathaftpflichtversicherung kann vor Kosten schützen

Rutscht nun eine Person aus, weil das Herbstlaub nicht vom Gehweg geräumt wurde, müssen Eigentümer - oder zuständige Mieter - mit Schadenersatzforderungen rechnen. Diese können bei Personenschäden laut BdV hoch sein.

Eine Privathaftpflichtversicherung kann Versicherte in solchen Fällen vor den finanziellen Folgen schützen. Diese Versicherung ist laut BdV ohnehin unverzichtbar.

Denn sie begleicht Kosten, die entstehen, wenn sich eine Person verletzt oder Gegenstände beschädigt werden. Zudem könne die Privathaftpflichtversicherung unberechtigte Forderungen abwehren. (cw/dpa/mak)

Dieser zuletzt im Oktober 2020 veröffentlichte Artikel wurde aus aktuellem Anlass überarbeitet und aktualisiert.

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