Rasen mähen
1 19
Bestimmte Ruhezeiten sind per Gesetz festgelegt. So gilt in allen Bundesländern laut Feiertagsschutz-Verordnung (FSchVO) eine ganztägige Sonn- und Feiertagsruhe von 0 bis 24 Uhr. Dann sind laute Tätigkeiten wie Bohren, Hämmern, zu lautes Musikhören oder Rasenmähen untersagt. Wer seine Nachbarn trotzdem durch Lärm belästigt, riskiert eine Ordnungswidrigkeit und ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.
2 19
Zudem besagt das Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG), dass zwischen 22 Uhr und 6 oder 7 Uhr eine Nachtruhe einzuhalten ist, die ruhestörende Tätigkeiten verbietet. Ab Samstagabend greift die verlängerte Ruhezeit von 22 Uhr bis Sonntag um 24 Uhr. Auch hier handelt man ordnungswidrig, wenn man ohne berechtigten Anlass Lärm verursacht.
3 19
Entgegen der weit verbreiteten Annahme gibt es keine gesetzlich geregelte Mittagsruhe, weder auf Bundes- noch auf Länderebene. Einige Kommunen verhängen aber trotzdem eine Mittagsruhe.
4 19
Länder und Gemeinden, etwa in Bayern und Nordrhein-Westfalen, können eigenständige Verordnungen zur Mittagsruhe erlassen. Die Regelungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausfallen. Hier lohnt es sich, einen Blick in die Gemeindesatzung zu werfen. Dort ist festgelegt, was während der Mittagszeit erlaubt und verboten ist.
Anzeige
5 19
Als Mieter oder Eigentümer einer Wohnung könnten Sie durchaus zu einer Mittagsruhe verpflichtet sein: Vermieter und Hausverwaltungen können diese in den Mietverträgen oder Hausordnungen festlegen. Dort ist auch vorgeschrieben, welche Geräusche erlaubt und welche verboten sind. Diese Regelungen sollten Sie dringend einhalten. Denn bei Verstößen kann eine Kündigung des Mietvertrags drohen.
6 19
Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) regelt den Betrieb bestimmter lauter Geräte in allgemeinen und reinen Wohngebieten. Dort ist das Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen ganztägig untersagt. Lärm verursachende Außenarbeiten im Garten sind an Sonn- und Feiertags ganztags verboten, an Werktagen zwischen 20 und 7 Uhr.
7 19
In Wohngebieten dürfen Sie Lärm machende Geräte wie Laubbläser oder Laubsammler dann nicht verwenden. Das gilt für die Zeit zwischen 20 Uhr bis 7 Uhr, 7 Uhr bis 9 Uhr, 13 Uhr bis 15 Uhr und 17 Uhr bis 20 Uhr. Dadurch sollen die Anwohner vor Lärmbelästigungen nicht nur in der Mittagszeit geschützt werden.
8 19
Als Faustregel gilt: Geräusche sollten während der Mittagszeit Zimmerlautstärke nicht überschreiten und nicht außerhalb der Wohnung oder eines Hauses zu hören sein können. In der Regel wird dabei eine Lautstärke von etwa 35 Dezibel als Maßstab genommen. Duschen, das Betreiben der Waschmaschine oder des Wäschetrockners sind also erlaubt.
Anzeige
9 19
Zu laute Musik, Partys oder Hundegebell können während der Mittagsruhe aber als Ruhestörung angesehen werden, da die Zimmerlautstärke in solchen Fällen oft nicht eingehalten wird. Auch wenn Eigentümer oder Mieter Renovierungsarbeiten durchführen, kann das als Ruhestörung gelten.
10 19
Eine Ausnahme stellt der sogenannte "unvermeidbare Lärm" dar. Dazu zählen Geräusche, die bei dringenden Reparaturen oder Bauarbeiten durch Handwerker entstehen. Diese können sogar unter bestimmten Umständen während der Mittagsruhe zulässig sein. Informieren Sie aber am besten Ihre Nachbarn im Voraus, um Konflikte zu vermeiden.
11 19
Im Gegensatz zum unvermeidbaren Lärm ist "unzulässiger Lärm" im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) § 117 festgehalten: Darunter versteht man Lärm, der "ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß" erzeugt wird und der die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich belästigt oder die Gesundheit anderer Personen schädigt.
12 19
Eine solche Lärmbelästigung kann nach § 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) als Ordnungswidrigkeit geahndet werden: Die Polizei oder das Ordnungsamt können gerufen werden und Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro können die Folge sein.
Anzeige
13 19
Spielende und/oder schreiende Kinder oder weinende Babys werden hierzulande allerdings nicht als Ruhestörung eingestuft. Der Bundesgerichtshof und andere Gerichte haben immer wieder betont, dass Kinderlärm in einem gewissen Rahmen hinzunehmen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22.08.2017, Az.: VIII ZR 226/16). Selbst wenn sie die Zimmerlautstärke weit überschreiten, müssen Sie sich in der Nachbarschaft in Toleranz üben.
14 19
Wer eine Kleingartenanlage besitzt, für den gelten meist andere Regeln: Die wichtigste Rechtsgrundlage für das Zusammenleben im Kleingarten ist das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Darin sind meist eine Nachtruhe von 22 bis 6 oder 7 Uhr an Werktagen und die ganztägige Sonn- und Feiertagsruhe verordnet. Auch die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr muss häufig eingehalten werden.
15 19
Für den Betrieb von Sportplätzen gilt die Sportanlagenlärmschutzverordnung. Eine Mittagsruhe ist dort nur für Sonn- und Feiertage festgeschrieben. An Werktagen darf die Sportanlage durchgängig betrieben werden. Allerdings sollte die Lautstärke des gesamten Sportplatz-Betriebs bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten.
16 19
Sind Sie betroffen und fühlen sich von lauten Geräuschen gestört, haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Wenn es eine gesetzliche Grundlage gibt, der Lärm also sonn- oder feiertags oder in der Nacht stattfindet, können Sie die Polizei oder das Ordnungsamt informieren. Allerdings dürfen beide nur mit rechtlicher Grundlage tätig werden.
Anzeige
17 19
Sind Ihre Nachbarn zu laut und verstoßen damit gegen die Hausordnung, können Sie sich auch an den Vermieter wenden. Fertigen Sie am besten vor dem Gespräch ein Lärmprotokoll an, in dem Sie die Störung mit Datum, Uhrzeit und Art des Lärms dokumentieren. Ist eine Mittagsruhe festgeschrieben, kann der Vermieter sich um die Durchsetzung dieser Regel kümmern.
18 19
Bleibt Ihr Vermieter untätig oder ist er selbst der Verursacher des Lärms, haben Sie als Mieter die Möglichkeit, mietrechtlich gegen ihn vorzugehen. Verbessert sich die Situation auch nach wiederholter Handlungsaufforderung an den Vermieter nicht, können Sie die monatliche Miete anteilig mindern. Hilft alles nichts, wenden Sie sich an Anwältinnen und Anwälte für Mietrecht.
19 19
Als betroffene Nachbarn können Sie auch zivilrechtliche Schritte einleiten. Über § 1004 BGB in Verbindung mit § 906 BGB können Nachbarn einen Unterlassungsanspruch geltend machen, wenn von einem anderen Grundstück eine wesentliche Beeinträchtigung durch Lärm ausgeht. Dieser Anspruch kann durch eine Unterlassungsklage vor Gericht durchgesetzt werden.