Der Winter hat große Teile Deutschlands im Griff, da müssen viele zur Schneeschaufel greifen. Wer wann zum Schneeschippen verpflichtet ist - und mit welchen Tricks Sie es sich leichter machen können.
Der Winter ist mit voller Wucht gekommen und hat Deutschland im Griff, viele mussten bereits ihr Werkzeug zum Schneeschippen herausholen. Nicht unbedingt ein Vergnügen. Es gibt aber ein paar Tipps, die das Schippen leichter machen. Vor allem einen häufigen Fehler bei der Ausrüstung gilt es zu vermeiden.
Zudem sollte jeder Mieter klären, ob er überhaupt zum Räumen verpflichtet ist. Die wichtigsten Fragen zur Rechtslage und richtigen Ausrüstung im Überblick.
Wie geht Schneeschippen leichter?
Schnee zu räumen, das ist nicht ohne. Vielen geht nicht nur die Puste aus, es kann auch mächtig auf den Rücken gehen. Was hilft? Es beginne schon bei der Einstellung, meint Detlef Detjen von der Aktion Gesunder Rücken in Bremervörde.
"Wir sollten die Wegesäuberung lieber als Freizeitbeschäftigung akzeptieren", lautet sein Tipp. "Wer immer mal wieder eine Pause oder einen Plausch mit dem Nachbarn über den Gartenzaun hinweg einlegt, kommt deutlich entspannter ans Ziel."
Viele machen es sich aber auch durch die falsche Ausrüstung unnötig schwer: "Weil sie einen Besen benutzen, der nicht zu ihrer Körpergröße passt oder einen Schneeschieber mit viel zu großer Schaufel", sagt Peter Baruschke, Redakteur der Zeitschrift "Selbst ist der Mann".
- Häufigster Fehler: Der Stiel hat nicht die passende Länge.
Um das zu vermeiden, sollte man das Produkt vor dem Kauf auch mal kurz im Laden ausprobieren. Es gibt inzwischen viele verschiedene Modelle. Die klassischen aus Holz lassen sich in der Höhe zwar nicht verstellen. "Solche aus Kunststoff oder Aluminium aber durchaus, was ermöglicht, dass verschiedene Haushaltsmitglieder gut damit arbeiten können", sagt Ralf Diekmann vom TÜV Rheinland.
Welche Schaufel ist ideal?
Ähnlich verhält es sich mit der Schaufelgröße, die es im Handel von S bis XXL gibt. "Bei vielen fällt die Wahl auf das größte Modell, weil sie annehmen, dass sie dann auch besonders schnell fertig sein werden", sagt Peter Baruschke. Hat es dann aber mal ordentlich geschneit, türmt sich so viel Material in der Schaufel, dass man sie nur noch unter enormer Anstrengung heben kann.
Auch auf die Kante der Schaufel gilt es zu achten. Wie diese gefertigt sein sollte, hänge wiederum von den örtlichen Gegebenheiten ab, erläutert Baruschke: "Habe ich eine sehr ebene Fläche, eignen sich Schaufeln mit einer scharfen Kante. Denn damit bekomme ich den Schnee bis zum Boden gut weg."
Doch an Unebenheiten wie kleinen Hügeln oder größeren Fugen zwischen Gehwegplatten bleibt man damit unschön hängen. In diesen Fällen seien Schneeschieber mit gewölbter Schaufel besser, die über solche Hindernisse leichter hinweggleiten.
Wer in Regionen lebt, in denen im Winter mit nicht viel mehr als Puderzuckerschnee zu rechnen ist, kommt womöglich mit einem Straßenbesen aus. "Der sollte überwiegend Kunststoffborsten haben, weil die den Schnee besser packen", sagt Diekmann.
Gibt es vor dem Schippen etwas zu beachten?
Schneeschippen ist ein bisschen wie Sport. Und wie beim Sport gilt auch hier: Nicht kalt loslegen, sondern die Muskeln vorher aufwärmen. Damit der Rücken vor Kälte geschützt ist, sollte man sich außerdem warm anziehen.
Rutschfeste Schuhe und eine leichte, ergonomisch geformte Schippe komplettieren die Ausrüstung - Wirbelsäule und Gelenke werden es einem danken, erklärt die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie.
Welche Technik hilft beim Schneeräumen?
Ein Schneeball ist leicht, ein geballter Haufen davon auf der Schaufel dagegen hat ordentlich Gewicht: Wer beim Schneeschippen die falsche Technik anwendet, dem drohen schnell Rückenschmerzen.
- Darum gilt die Devise: Schieben und nicht heben.
Dazu rät die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie. Hintergedanke dabei: Wer die weiße Pracht erstmal zur Seite schiebt, belastet seinen Rücken nicht. Und wer doch schaufeln muss, sollte seinen ganzen Körper nutzen - das heißt: Der Rücken bleibt möglichst gerade, man geht in die Knie und hebt die Schaufel auch mit der Kraft seiner Beine an. Falsch ist, den Oberkörper krumm nach vorne zu beugen - denn dann muss der Rücken die ganze Last nach oben ziehen.
Falsche Drehungen, ruckartige Bewegungen oder das Heben schwerer Schneelasten können nach Angaben der Experten zu Zerrungen und anderen Muskelverletzungen führen, aber auch Wirbel im Körper blockieren oder einen Hexenschuss verursachen.
Egal, ob man nun Schnee oder Laub vom Gehweg entfernen muss: Man sollte sich die Fläche einteilen. "Lieber in mehreren Zyklen arbeiten, statt mit erhöhter Kraft versuchen, alles auf einmal wegzubekommen", rät Diekmann vom Tüv und zieht einen Vergleich zum Radfahren: "Man würde ja auch nicht versuchen, im höchsten Gang den Berg hinaufzufahren. Wenn man auf halber Strecke schlappmacht, kommt man auch nicht früher ans Ziel."
Muss ich überhaupt Schnee schippen?
Grundstückseigentümer und Vermieter sind in der Regel zur Schnee- und Eisbeseitigung verpflichtet. Diese Pflicht kann aber auch Mieter treffen, erklärt der Deutsche Mieterbund (DMB) - und zwar dann, wenn es im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
Eine einfache Regelung in der Hausordnung reicht dagegen nicht aus, um Mieter zum Räumen zu verpflichten. Es gibt nach Angaben des Mieterbundes auch kein Gewohnheitsrecht, demzufolge die Bewohner im Erdgeschoss eines Hauses zur Schneebeseitigung verpflichtet sind.
Der Vermieter kann die Arbeiten auch durch einen Hausmeister erledigen lassen oder einen gewerblichen Räumungsdienst beauftragen. Die Kosten dafür können dann als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden - sofern dies im Mietvertrag geregelt wurde.
Auch wenn der Vermieter seine Pflichten auf den Mieter abwälzt, muss er kontrollieren, ob tatsächlich ordnungsgemäß gefegt wurde - denn er kann sonst im Schadensfall haften.
Zu welchen Zeiten muss geräumt und gestreut werden?
Winterdienst muss geleistet werden:
- in der Regel von 7:00 bis 20:00 Uhr
- an Orten mit hohem Publikumsaufkommen auch bis in die späten Abendstunden
- an Sonn- und Feiertagen erst ab 8:00 oder 9:00 Uhr
Je nach Witterung muss im Laufe des Tages auch mehrmals gefegt und gestreut werden. Ist wegen anhaltenden Schneefalls eine Beseitigung sinnlos, entfällt die Räumungspflicht zwar. Im Streitfall muss der Streupflichtige hierfür jedoch einen Nachweis erbringen.
Wo muss ich überhaupt Schnee schippen?
Gefegt und gestreut werden müssen:
- Bürgersteig
- Hauseingang
- Wege zu Mülltonnen und Garagen
Die Gehwege vor dem Haus müssen meist mit einer Mindestbreite von einem Meter vom Schnee befreit werden, sodass zwei Fußgänger aneinander vorbeigehen können. An Hauptverkehrs- und Geschäftsstraßen muss ein mindestens eineinhalb Meter breiter Streifen geräumt werden.
Muss ich Schnee schippen, wenn ich krank bin?
Ist ein Mieter für den Winterdienst verantwortlich, jedoch aus beruflichen Gründen oder krankheitsbedingt verhindert, so muss er sich um eine Vertretung kümmern.
Sind in Mehrfamilienhäusern die Mieter zum Winterdienst verpflichtet, müssen sie abwechselnd Schnee fegen und bei Glatteis streuen, der Vermieter muss hierfür Geräte und Material zur Verfügung stellen.
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Hafte ich bei einem Unfall?
Kommt es aufgrund von Eisglätte zu einem Unfall, hat der gestürzte Passant unter Umständen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, wenn die Räumungspflichten an der Unfallstelle nicht eingehalten worden sind. Hat der betroffene Passant jedoch leichtfertig gehandelt und sich bewusst auf das Glatteis begeben, so kann ihm gegebenenfalls ein Mitverschulden angerechnet werden. (dpa/af)
Redaktioneller Hinweis
- Dieser zuletzt im Dezember 2022 veröffentlichte Artikel wurde aus aktuellem Anlass überarbeitet und aktualisiert.
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