Beim Gassigehen lassen Hundehalter ihre Vierbeiner gerne mal von der Leine. Das ist in Deutschland aber nicht immer und überall möglich. In einem Bundesland beginnt jetzt eine mehrmonatige Leinenpflicht, in anderen gilt sie schon länger.
Bei Spaziergängen im Wald oder im Park lassen Hundehalter ihre Vierbeiner gerne von der Leine, um ihnen ihre Freiheit zu geben. Doch nicht überall dürfen sie frei herumlaufen. Während in anderen Bundesländern die Leinenpflicht aufgrund der Brut- und Setzzeit schon begonnen hat, startet sie in Niedersachsen am 1. April.
Von da an bis zum 15. Juli müssen Hunde dann draußen an die Leine. Genauer müssen sie dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zufolge "im Wald, auf Wiesen, Feldern und an Gewässern stets angeleint" sein. Zudem weist das Ministerium darauf hin, dass in Gemeinden und Kommunen weitere Regelungen gelten können. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.
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Die Leinenpflicht dient dem Schutz von brütenden Tieren. Andere Tiere ziehen in dieser Zeit ihren Nachwuchs bereits auf und könnten ebenfalls von frei laufenden Hunden gestört werden.
In diesen Bundesländern gilt die Leinenpflicht schon länger
Aus diesem Grund gilt die Leinenpflicht auch in anderen Bundesländern. Im Saarland hat sie bereits am 1. März begonnen und endet am 30. Juni. Nur für Hunde, "die zuverlässig im Bereich der Wege bleiben", gilt dies laut dem saarländischen Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz nicht.
Auch in Sachsen-Anhalt gibt es eine Anleinpflicht. Vom 1. März bis 15. Juli müssen Hunde in freier Landschaft angeleint werden – das gilt auch für angrenzende öffentliche Straßen. Wer in Bremen mit seinem Hund spazieren geht, muss sich vom 15. März bis zum 15. Juli ebenfalls an die Leinenpflicht in der freien Landschaft halten, wie im Feldordnungsgesetz festgehalten ist. Dieses schreibt vor, dass Hunde innerhalb des genannten Zeitraums auf "Äckern, Wiesen, Weiden, Heiden, Moor- und Ödflächen, in größeren Baumbeständen sowie auf Deichen außerhalb des bebauten Stadtgebietes" angeleint sein müssen.
Generell gilt: In allen Bundesländern sollten Hundehalter auf die Regelungen in der jeweiligen Gemeinde und Kommune achten. So existiert zum Beispiel in Bayern keine landesweite, generelle Leinenpflicht zu bestimmten Zeiten. Allerdings gibt es unter anderem in der Landeshauptstadt München Regelungen für bestimmte Hunderassen und in bestimmten Parks und Grünanlagen. Auch in Jagdrevieren ist es dort verboten, Hunde frei laufen zu lassen. Ähnlich sieht es auch in Baden-Württemberg oder Sachsen aus. (paf)
Verwendete Quellen
- Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Zum Schutz der Wildtiere in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit: Leinenpflicht ab 1. April für Hunde und mehr Rücksichtnahme im Freien
- Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland: Freizeit im Wald
- Freie Hansestadt Bremen: Feldordnungsgesetz
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