Eine 29-jährige Frau aus Düsseldorf musste sich vor Gericht verantworten, weil sie ihren kleinen Hund im Hochsommer auf der Dachterrasse ausgesperrt hatte. Die Feuerwehr rettete die überhitzte Fellnase mit der Drehleiter. Die Halterin zeigte sich uneinsichtig.

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Der Fall, der nun vor Gericht verhandelt wurde, ereignete sich bereits im Juli 2022. Damals sperrte eine 29-jährige Halterin in Düsseldorf ihren Hund auf der Dachterrasse aus und verließ die Wohnung für mehrere Stunden. Bei 30 Grad Außentemperatur, in der prallen Sonne und ohne Wasser wurde die Situation für den Vierbeiner schnell lebensgefährlich.

Ein aufmerksamer Anwohner hörte glücklicherweise die Schreie des Malteser-Pudel-Mischlings und alarmierte das Ordnungsamt. Die Mitarbeiter rückten zu der Wohnung im Stadtteil Derendorf aus und versuchten, die Bewohnerin zu kontaktieren. Alle Versuche scheiterten jedoch.

Feuerwehr rettet Hund von heißer Dachterrasse

Weil die Situation für den kleinen Hund immer bedrohlicher wurde und sich die Dachterrasse weiter aufheizte, verständigte das Ordnungsamt schließlich die Feuerwehr. Die Rettungskräfte rückten schnell mit einer Drehleiter an und verschafften sich Zutritt zu der Terrasse. Dort gelang es ihnen schnell, den bereits entkräfteten Malteser-Pudel-Mix einzufangen und in Sicherheit zu bringen, berichtet "Peta".

Zu dem Zeitpunkt war die Körpertemperatur der Fellnase bereits auf 39,8 Grad Celsius angestiegen. Weitere Stunden auf dem Hitze-Balkon hätten tödlich enden können. Nach der Rettung wurde der Hund mit Wasser versorgt und unmittelbar in eine Tierklinik gebracht. Die Einsatzkräfte hinterließen der Halterin einen Zettel an der Tür, auf dem sie sie über den Verbleib ihres Vierbeiners informierten.

1.800 Euro Strafe für Halterin

Als die 29-Jährige schließlich mit den Vorwürfen der Tierquälerei konfrontiert wurde, zeigte sie sich uneinsichtig. Das zuständige Veterinäramt und die Tierrechtler der Organisation "Peta" erstatteten daraufhin Strafanzeige gegen die Frau. Jetzt fand die Gerichtsverhandlung im Amtsgericht Düsseldorf statt. Vor dem Prozess hatte der Staatsanwalt zunächst eine Geldstrafe von 750 Euro gefordert. Der Richter hielt das jedoch für zu wenig und brachte den Staatsanwalt zu einer Straferhöhung auf 1.800 Euro.

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Die angeklagte 29-Jährige fehlte bei der Verhandlung übrigens unentschuldigt. Sie kann nun Einspruch gegen das Urteil einlegen. In dem Fall müsste der Fall öffentlich verhandelt werden, berichtet die "SZ". Die Tierrechtler von "Peta" begrüßen die konsequente Bestrafung der Frau, die mit ihrem Handeln gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hatte. Sie fordern jetzt, dass der Düsseldorferin auch ein Tierhalteverbot auferlegt wird.  © Deine Tierwelt

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