Die Einnahmen aus der Hundesteuer sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Die aktuelle Auswertung für 2021 zeigt: Die Kommunen verbuchten Rekordeinnahmen in Höhe von über 400 Millionen Euro.
Die Einnahmen aus der Hundesteuer sind in den letzten Jahren durchgehend gestiegen. Im 10-Jahres Vergleich sogar um 46 Prozent. 2011 hatten die Steuer den Städten und Gemeinden noch 275 Millionen Euro eingebracht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) in der aktuellen Auswertung für 2021 mitteilte, nahmen die öffentlichen Kassen rund 401 Millionen aus der Hundesteuer ein. Ein neuer Rekord und ein sattes Plus von 5,4 Prozent für die Städte und Gemeinden. Denn 2020 beliefen sich die Einnahmen aus der Hundesteuer auf "nur" 380 Millionen EURO.
Ausschlaggebend für diese Rekordeinnahmen war mit Sicherheit auch das zweite Jahr der Corona-Pandemie. Denn mehr Zeit zuhause und eingeschränkte Freizeitmöglichkeiten ließen anscheinend viele Menschen "auf den Hund kommen." Laut dem Verband für das deutsche Hundewesen (VDH) sind 2021 rund 20 Prozent mehr Fellnasen gekauft worden, als in den Jahren vorher. Dieser Haustierboom bescherte den Städten und Gemeinden jetzt die sagenhaften Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer.
Die Hundesteuer ist nicht Zweckgebunden
Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Gemeindesteuer. Das heißt: Sie ist nicht zweckgebunden und fließt in den allgemeinen kommunalen Haushalt. Natürlich bezahlen die Städte und Kommunen zum Beispiel die Hundekotbeutel, die entsprechenden Stationen und die Leerung der Mülleimer von diesen Geldern. Jedoch gibt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, zu Bedenken: "Somit finanzieren Hundehalter mit ihrer Abgabe etwa auch die Renovierung der Diensträume oder den Dienstwagen der Bürgermeister."
Viele Tierheime befinden sich durch die Abgabe unüberlegt angeschaffter Haustiere in brisanter, finanzieller Situation und drohen unter dieser Kostenlast zusammenzubrechen. Der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes fordert daher, dass die Hälfte der kommunalen Einnahmen aus der Hundesteuer in einen Topf für die Tierheime fließen sollte. Doch zurzeit passiert eher das Gegenteil: Trotz der Rekordeinnahmen der Kommunen durch den Haustierboom müssen sich die Tierheime nicht nur anhören, dass nicht genügend Geld vorhanden ist. Sie müssen auch noch für Aufgaben, die sie im öffentlichen Auftrag übernehmen, eigene Gelder aus Spenden zuschießen. Dazu gehört zum Beispiel die Fundtierbetreuung oder der karitative Tierschutz.
Im Großteil Europas gibt es keine Hundesteuer mehr
Eine Hundesteuer gab es schon im Mittelalter. Damals mussten die Bauern Korn und später auch Geld an ihren Lehensherren abgeben. Im Großteil Europas ist die Hundesteuer mittlerweile abgeschafft. Mit Ausnahme von Deutschland, Österreich, Niederlande und der Schweiz. Der Sinn dieser Steuer lag eigentlich darin, die Anzahl der Fellnasen zu begrenzen. Vor allem in den größeren Städten.
Die Höhe der Hundesteuer ist in Deutschland von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Kleine Gemeinden erheben in der Regel eine geringere Hundesteuer als Großstädte. Auch müssen Hundehalter häufig für Listenhunde höhere Steuern zahlen als für Rassen, die als ungefährlich eingestuft sind. Für solche Hunderassen kann der Steuersatz bis zu 1.000 Euro betragen. Außerdem ist die Steuer für einen Zweit- oder Dritthund meist höher als für den ersten Schwanzwedler. Im Gegensatz zur dringend empfohlenen Hundehaftpflichtversicherung lässt sich die Hundesteuer aber nicht von der Steuer absetzen.
Ist eine Befreiung von der Steuer möglich?
Vierbeiner, die wichtige Aufgaben übernehmen oder zu gewerblichen Zwecken gehalten werden, können von der Hundesteuer befreit sein. Dazu zählen: professionelle Jagdhunde, Hirtenhunde oder Rettungshunde. Auch Fellnasen, die zur Begleitung von hör- oder sehbehinderten Personen eingesetzt werden, sind von der Steuer befreit. Zudem können Besitzer, die im Besitz eines Hundeführerscheins sind, eine Steuerermäßigung beantragen. Für Sozialhilfeempfänger ist eine Steuerermäßigung in Höhe von 30 bis 50 Prozent möglich. Und schließlich sind auch Wachhunde steuerermäßigt. Dabei muss aber das bewachte und unbewohnte Grundstück mindestens 200 Meter Luftlinie vom nächsten, bewohnten Grundstück entfernt liegen.
Einige Gemeinden sind sich auch ihrer Verantwortung gegenüber den Tierheimen bewusst: Sie befreien ihre Bürger für bis zu 36 Monaten von der Hundesteuer oder reduzieren diese, wenn die Neu-Besitzer die Fellnasen aus dem Tierheim adoptieren anstatt zu kaufen. Doch leider kommt den meisten Gemeindevorstehern noch nicht einmal diese einfachste Form der Tierrettung in den Sinn. Zu groß ist die Versuchung, die sprudelnden Steuereinnahmen für andere Zwecke zu verwenden oder damit Haushaltslöcher zu stopfen. Dabei sollte die Hundesteuer ausschließlich denen zugutekommen, für die sie erhoben wird: unseren Vierbeinern und ihren tierischen Freunden. Denn schließlich leiden diese in den Tierheimen am meisten. © Deine Tierwelt
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