Sie trat am 1. Januar in Kraft – und sorgte schon im Vorfeld für Kritik. Hier ein Überblick, was sich in der Leistungsprüfungsordnung, kurz LPO, für Turnierreiter künftig ändert.

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Sie ist die Grundlage für alle Turnierreiter – die Leistungsprüfungsordnung. Denn die LPO ist das Regelwerk für den leistungssportlichen Turniersport in Deutschland. In ihr steht zum Beispiel, welche Kriterien Reiter, Fahrer, Voltigierer und Pferde erfüllen müssen, um an einer Prüfung teilnehmen zu können. Sie sagt aber beispielsweise auch, wie oft ein Pferd am Tag starten darf.

Jetzt kommt eine neue LPO auf den Markt. Genauer, die LPO 2024, die seit dem 1. Januar gilt. Darin wurde einiges überarbeitet. Und eine Änderung sorgte schon vorher für Kritik. Denn: Jetzt gibt es eine klare Trennlinie zwischen der LPO und der Wettbewerbsordnung (WBO). Das trifft vor allem die E-Klasse. Bislang konnten E-Prüfungen nach LPO und nach WBO ausgeschrieben werden. Jetzt aber gibt es die E-Prüfungen nur noch nach der LPO. Und das bedeutet für alle, die sie reiten wollen: Sie müssen sich anmelden – und ihre Pferde impfen lassen.

Der Grund: Die WBO ist für Einsteiger und den Breitensport. Wer diese Prüfungen reiten will, muss nicht bei der FN registriert sein. Auch die Pferde müssen nicht bei der FN gemeldet sein. Und: Auf reinen WBO-Turnieren gilt zwar eine Impfempfehlung, aber keine Impfpflicht. Ausnahme: Der Landesverband schreibt sie vor. Dazu sind nach der WBO Hilfszügel erlaubt.

Neue LPO: Wird der Einstieg erschwert?

Kritiker sagen: So wird der Einstieg in den Turniersport erschwert. Dazu besteht auch die Sorge, dass es durch die Impfpflicht weniger Nennungen bei den E-Prüfungen geben wird. Die Kritik war so laut, dass sich die FN zu einer Stellungnahme gezwungen sah: "Mit der Klarstellung, dass die Klasse E nur noch in der LPO verankert ist und die WBO allein den Wettbewerben vorbehalten ist, soll auch eine bessere Vorbereitung auf den Turniersport im Sinne von Leistungssport erreicht werden. Denn zum einen werden die Dressurprüfungen (anders als in Dressur-WB) nicht mehr mit Hilfszügeln geritten, was ein gewisses reiterliches Können voraussetzt. Dies kann in den Wettbewerben erlernt und über das Prüfungsangebot der LPO weiterentwickelt werden." Eine gute reiterliche Grundlage sei die beste Voraussetzung, um auch später bei steigenden sportlichen Anforderungen den Ansprüchen an das Pferdewohl gerecht zu werden.

Auch wer ohne eigenes Pferd Turniere reiten will, hat weiterhin die Möglichkeit, so die FN: "Um auch Nachwuchsreitern ohne eigenes Pferd einen Turnierstart zu ermöglichen, darf laut WBO ein Pferd auch weiterhin in mehreren (maximal fünf) Wettbewerben pro Tag starten, davon maximal drei gerittene/gefahrene Wettbewerbe. Bei gerittenen ersten Einsteiger-Wettbewerben, wie beispielsweise die Führzügel-, Longenreiter- oder Reiter-Wettbewerben, sind sogar weiterhin fünf Starts erlaubt. Und auch die LPO erlaubt weiterhin drei Starts pro Tag. Es ist sogar möglich, dass ein Pferd in der Klasse E zwei Mal in derselben Prüfung starten darf, mit zwei verschiedenen Reitern."

Dressurpferdeprüfung Klasse S

Neu in der LPO 2024 ist eine Dressurreiterprüfung Klasse S, die immer auf Kandare geritten werden muss. Dazu gibt es eine Dressurpferdeprüfung der Klasse S. Ob sie auf Kandare oder auf Trense geritten wird, ist der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen. Dies gilt ab 2024 übrigens für alle Dressuren ab Klasse L bis einschließlich Klasse S*.

Neu in der Dressur ist außerdem das gemischte Richtverfahren. Dabei vergibt ein Richter (bei C) "technische Noten" für die Einzellektionen, ein weiterer Richter oder eine Richtergruppe beurteilt die Prüfung wie eine Dressurreiterprüfung mit einer Gesamtnote am Ende, die dann in Prozente umgerechnet wird.

Korrektur-Runden sind beim Springen möglich.
Korrektur-Runden sind beim Springen möglich. © Foto: unsplash.com/Philippe Oursel (Symbolfoto)

Springen: Korrekturrunden sind möglich

Mit Blick auf die beliebten Turnierveranstaltungen in den Niederlanden und Österreich sollen auch in Deutschland künftig die Korrekturrunden, aber auch das Starten außer Konkurrenz leichter und unkomplizierter möglich sein. Starts außer Konkurrenz sind dann grundsätzlich für alle Reiter mit aktueller Jahresturnierlizenz möglich. Ob und in welchem Umfang solche Starts und Korrekturrunden durchgeführt werden können und wieviel sie kosten, entscheidet die Meldestelle im Auftrag des Veranstalters – eine Vorabnennung ist nicht mehr erforderlich.

Dazu gibt es Gewöhnungsspringprüfungen für vier- bis sechsjährige Pferde. Sie bietet Reitern aller Leistungsklassen die Chance, ihre Nachwuchspferde über Hindernisse geringer Abmessung (80 Zentimeter, keine Kombinationen) an die Turnieratmosphäre zu gewöhnen. Dagegen sind Spezialspringprüfungen wie die Jagd um Punkte, das Zwei-Pferde-Springen oder das Mächtigkeitsspringen in der neuen LPO nicht mehr enthalten.

Wichtig: Im Springen führt ab 2024 bereits die zweite Unterbrechung im Verlauf eines Parcours zum Ausschluss. Im Einvernehmen mit den Richtern und dem Veranstalter kann der Reiter jedoch in aller Ruhe eine Korrekturrunde außerhalb der Wertung vornehmen.

Vielseitigkeit: Jetzt mit L*- und L**-Prüfungen

Neu in der LPO 2024 ist die Unterscheidung in L*- und L**-Vielseitigkeitsprüfungen beziehungsweise Geländeprüfungen und Geländepferdeprüfungen sowie die Geländepferdeprüfung Klasse E. Analog zum Springen soll sie Reitern aller Leistungsklassen die Gelegenheit geben, ihre vier- bis sechsjährigen Youngster an die Aufgaben im Gelände heranzuführen. Der erfahrenere Buschnachwuchs darf zukünftig auch mit mehrfachen Erfolgen aus dem Vorjahr weiter in Geländepferdeprüfungen an den Start gehen, da das entsprechende Handicap der Vorerfolge wegfällt.

Voltigieren: Rechts und links herum

Mit der LPO wird die Altersklasse Junge Voltigierer (U21) offiziell eingeführt. Dazu steht es nun allen offen, ihr Pferd nicht nur traditionell links herum, sondern auch auf der rechten Hand zu longieren. Dabei ist es auch möglich, dass zwischen Pflicht und Kür ein Handwechsel erfolgt. Neu ist zum Beispiel auch ein 90-Sekunden-Countdown nach der Startfreigabe.

Tierwohl: Unsportliches Verhalten genauer definiert

Dem Thema unsportliches Verhalten hat sich die neue LPO angenommen – und es genauer beschrieben: Als unsportliches Verhalten ist insbesondere die unangemessene, grobe und/oder aggressive Einwirkung eines Reiters oder einer Reiterin auf ein Pferd zu sehen, zum Beispiel beim Einsatz von Ausrüstungsgegenständen oder Hilfsmitteln wie Gerte, Sporen oder Zügel, insbesondere auch bei Abwehrverhalten beziehungsweise nach Ungehorsam des Pferdes. Dies gilt entsprechend auch im Fahren und Voltigieren für den Einsatz von Peitschen, Longen oder Leinen.

Neu geregelt ist der Start für tragende Stuten. Nach dem vierten Trächtigkeitsmonat oder mit Fohlen bei Fuß ist die Teilnahme am Turnier jetzt untersagt. Explizit verboten wird auch der Einsatz von sogenanntem "Fakeschaum", der eine gute Kautätigkeit des Pferdemaules vorspiegeln soll, ebenso von Sporen mit Zacken im Springen. Generell dürfen Sporen im Springen künftig nicht mehr als vier Zentimeter lang sein.

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Die LPO 2024 schränkt dazu den Einsatz von jungen Pferden auf Turnieren weiter ein. Dreijährige Pferde dürfen weiterhin frühestens ab 1. Mai auf Turnieren vorgestellt werden. Und: Sie dürfen während des gesamten Jahres an maximal fünf Turnieren teilnehmen. Dressurpferdeprüfungen der Klasse L sind für vierjährige Pferde nicht mehr zugelassen. Hier dürfen ab 2024 nur noch fünf- bis siebenjährige Pferde teilnehmen.  © Pferde.de

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