Mops, Französische Bulldogge und Co. sind für ihre besonders flachen Gesichter und platten Nasen bekannt – genau diese angezüchteten Merkmale bereiten ihnen aber oft Schmerzen und gesundheitliche Probleme. In den Niederlanden ist die Zucht kurzköpfiger Rassen deshalb nun vollständig verboten.
Eine stark ausgeprägte Kurzköpfigkeit bei Hunden ist oft ein angezüchtetes Merkmal. Für die Fellnasen entstehen durch eine stark ausgeprägte Nasenfalte und hervortretende Augen aber häufig Schmerzen und gesundheitliche Probleme. Prominenteste Beispiele sind vermutlich der Mops und die Französische Bulldogge. Sie erfreuen sich in den vergangenen Jahren immer größerer Beliebtheit, die Zucht der kompakten Fellnasen boomt.
Für das rassetypische Aussehen versuchen Züchter zum Beispiel, die Schnauze ihrer Fellnasen so kurz wie möglich zu halten und paaren deshalb gezielt Hunde miteinander, die dieses Merkmal erfüllen. Die ohnehin schon kurzköpfigen Tiere leiden jedoch unter der angezüchteten Schnauze, die für eine ganze Reihe gesundheitlicher Probleme sorgen kann.
Mops-Zucht wird mit Ampel geregelt
Schon seit Jahren kämpfen Tierrechtler in den Niederlanden für ein Zuchtverbot kurzköpfiger Hunde. Sie erwirkten unter anderem ein Haltungsverbot der Rassen und ein Verbot, Werbung mit den häufig niedlich wirkenden Fellnasen zu machen. Jetzt können sie endlich einen großen Erfolg feiern: Seit dem 24. August ist es in den Niederlanden vollständig verboten, kurzköpfige Hunde zu züchten, berichtet die Tierschutzorganisation "Dier & Recht".
Zuvor hatten sie bereits ein Ampelmodell vorgestellt, das die Zucht in Zukunft regeln soll und nun in Kraft tritt. In einer Grafik sind grüne, gelbe und rote Bereiche rund um die Hundeschnauze eingezeichnet. Der rote Bereich bedeutet eine Schnauze, die kürzer als ein Drittel der Schädellänge des Hundes ist. Die Zucht mit Hunden mit einer solchen "roten Schnauze" ist ab sofort verboten. Auch, wenn die kurzschnauzigen mit langschnauzigen Hunden gekreuzt werden. Wer sich nicht daran hält, verstößt gegen das niederländische Tierschutzgesetz.
"Grüne Schnauze" darf gezüchtet werden
Ein komplettes Verbot der betroffenen Rassen, darunter häufig Französische Bulldoggen, Mops oder Shih Tzu, wird es aber nicht geben. Sobald die Schnauze der Elterntiere in den grünen Bereich der Grafik fällt, dürfen die Hunde für die Zucht verwendet werden. Wenn die Schnauzenlänge im orangen Bereich – 30 bis 50 Prozent der Schädellänge – liegt, darf das Zuchttier keinerlei andere Schädelanormalien aufweisen, wie zum Beispiel eine stark ausgeprägte Nasenfalte oder extrem hervortretende Augen.
Das Gesetz, das jetzt offiziell eingeführt wurde, soll Hunde vor der Qualzucht schützen. Die kurze Schnauze begünstigt nämlich häufig zahlreiche Krankheiten. Atemnot, Herzprobleme und Augenschäden zählen dabei zu den häufigsten gesundheitlichen Problemen, die nicht selten zum frühzeitigen Tod der Fellnasen führen. © Deine Tierwelt
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