Ein Jäger aus Österreich schoss vor wenigen Tagen auf den frei laufenden Hund einer Tierärztin. Die Kugeln verletzten das Tier so schwer, dass es kurz darauf eingeschläfert werden musste. Gegen den 78-jährigen Schützen wird nun ermittelt. Seine Waffen musste er bereits abgeben.

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Wie in Deutschland hat die Jagd auch in Österreich lange Tradition. Jäger müssen sich dabei aber stets an strenge Regeln halten und dürfen selbstverständlich nicht grundlos schießen. Einem 78-Jährigen aus Wien wird nun aber genau das vorgeworfen.

Er schoss vor wenigen Tagen in Breitenstein im Bezirk Neunkirchen auf den frei laufenden Hund einer Tierärztin. Mit seiner Schrotflinte feuerte er auf die Fellnase. Zahlreiche Schrotkugeln blieben im Körper des Tiers stecken und verletzten es schwer. Die sofortige Einlieferung des Hundes in der Tierklinik konnte ihn nicht mehr retten. Die Ärzte mussten ihn kurze Zeit später von seinem Leid erlösen und einschläfern.

Jäger schoss mit Schrotflinte auf Hund

In der Zwischenzeit leiteten Polizisten die Ermittlungen in dem dramatischen Fall ein und nahmen die Anzeige gegen den Jäger auf. Weil sich während der Schussabgabe auch Personen im unmittelbaren Umfeld des Hundes befanden, meldeten sie den Fall zusätzlich der Staatsanwaltschaft.

"Der 78-Jährige wird der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wegen Tierquälerei und Gefährdung der körperlichen Sicherheit angezeigt, sagte Polizeisprecher Johann Baumschlager gegenüber dem Sender "Puls24". Warum er auf den Hund schoss und ob er ihn möglicherweise mit einem Wildtier verwechselt hatte, ist bislang noch unklar. Jäger dürfen in Österreich unter bestimmten Umständen allerdings auch auf Hunde schießen.

Ermittlungen gegen 78-Jährigen

Sollten frei herumlaufende Fellnasen wildern, also Wildtiere jagen oder sogar erlegen, dürfen Jäger den Hund laut Niederösterreichischem Jagdgesetz töten. Jagdaufseher sind sogar dazu verpflichtet. Der Hund der Tierärztin habe laut "MeinBezirk.at" aber nicht gewildert, sondern lediglich "reviert". Darunter versteht man das Umkreisen eines Baums, Pfahls, Waldstücks oder Gebäudes.

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Für den 78-jährigen Schützen hatte der Vorfall aber bereits erste Konsequenzen. Die Polizisten nahmen ihm die Waffe, seine Munition und den Waffenpass ab. Zudem sprachen sie ihm ein Waffenverbot aus. Die Ermittlungen in dem Fall laufen nun weiter. Die Staatsanwaltschaft wird jetzt klären müssen, ob der Jäger weitere Strafen für die Schussabgabe und die Tötung des Hundes erhalten wird.  © Deine Tierwelt

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