Normalerweise steht Dir kein Schmerzensgeld zu, wenn Deine eigene Fellnase Dich beißt. Doch es gibt kuriose Fälle, für die das nicht gilt. Die Tierrechtskanzlei Fritz stellt einen solchen Fall auf ihrem Instagram-Account vor.
Wenn Dich ein fremder Hund beißt, steht dir dann Schmerzensgeld zu, wenn Du durch den Biss einen "immateriellen Schaden" erlitten hast. So ist es im Bürgerlichen Gesetzbuch klar geregelt. Darunter fallen sowohl körperliche Verletzungen, als auch Beeinträchtigungen Deiner psychischen Gesundheit. Für das Schmerzensgeld aufkommen muss der Hundehalter oder seine Hundehaftpflichtversicherung. In sechs Bundesländern, darunter Berlin, Hamburg und Niedersachsen, ist die Hundehaftpflichtversicherung ohnehin vorgeschrieben. Dabei ist es wichtig, dass Du nachweisen kannst, dass die Verletzungen tatsächlich von einem Hundebiss kommen.
Die Höhe des Schmerzensgeldes ist von mehreren Faktoren, wie zum Beispiel dem Grad der Verletzung, eventuelle Folgeschäden oder die Dauer der Beeinträchtigung abhängig. So sprach das Oberlandesgericht Saarbrücken einem Geschädigten 51.000 Euro Schmerzensgeld für eine schwere Genitalverletzung infolge eines Hundebisses zu. Das Oberlandesgericht Celle verurteilte einen Hundehalter zu 10.200 Euro Schmerzensgeld, nachdem sein Vierbeiner den Geschädigten ins Gesicht gebissen hatte. Eine Schmerzensgeld-Tabelle mit entsprechenden Gerichtsurteilen findest Du hier.
Kein Schmerzensgeld bei Eigenschaden
Ob Dir Schmerzensgeld zusteht, wenn Dich ein fremder Hund beißt, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch. Doch steht Dir eigentlich auch Schmerzensgeld zu, wenn Dich Dein eigener Hund gebissen hat?
Eigenschäden nennt die Versicherungsbranche solche Schäden, die dem Versicherten durch seinen eigenen Vierbeiner entstehen. In der Hundehaftpflichtversicherung ist ein Eigenschaden somit ein Schaden, den die Fellnase seinen eigenen Besitzern zufügt. Das schließt sowohl den Personenschaden durch einen Biss als auch Sachschäden wie zum Beispiel einen verunreinigter Teppich und auch Mietschäden wie abgenagte Fußleisten mit ein.
Solche Eigenschäden sind in der Regel in einer Hundehaftpflichtversicherung nicht mitversichert, Schadensersatzleistungen oder Schmerzensgeld sind somit ausgeschlossen. Dieser "Leistungsausschluss" betrifft nicht nur "Schäden am versicherten Hundehalter selbst und dessen Besitz, sondern auch alle Personen, die im selben Haushalt leben."
Wann Dir dennoch Schmerzensgeld zusteht
Die auf Tier- und Pferderecht spezialisierte Kanzlei Fritz aus Herne beschäftigt sich unter anderem auch mit Hundebissen und deren Folgen für den Hundehalter sowie für den Geschädigten. Vor kurzem machte die Kanzlei auf ihrem Instagram Account einen kuriosen Fall publik, in dem einer Hundehalterin Schmerzensgeld zugesprochen wurde, obwohl sie von ihrem eigenen Hund gebissen wurde. Was war passiert, dass dies möglich war?
Dazu müssen wir bis ins Jahr 1997 zurückgehen. Damals wurde eine Frau beim Gassi-Gehen von ihrem eigenen Hund gebissen. Der Grund für den plötzlichen Angriff ihres Vierbeiners war ein defektes, am Boden liegendes Stromkabel. Es versetzte dem Vierbeiner einen schmerzhaften Stromschlag. Das ließ ihn so erschrecken, dass er sein Frauchen biss.
Weil die Stadt dieses Kabel seit über 20 Jahren nicht mehr gewartet hatte und damit ihrer "Verkehrssicherheitspflicht" nicht nachgekommen war, konnte es überhaupt erst zu diesem Vorfall kommen. Die Stadt musste daraufhin 1.000 Deutsche Mark (DM) Schmerzensgeld an die Hundehalterin zahlen.
So wie die Stadt für die Abwehr von möglichen Gefahrenquellen verantwortlich ist, haftest Du als Hundehalter "vollumfänglich" für alle Schäden, die Deine Fellnase verursacht (Gefährdungshaftung). – Und das kann teuer werden. Um Dich vor dem "wirtschaftlichen Untergang" zu schützen, ist daher eine Hundehaftpflichtversicherung essenziell wichtig. Mehrere Deutsche Bundesländer haben dies erkannt und schreiben eine solche Versicherung – nicht nur für Listenhunde – auch bereits vor. Für nur einen geringen monatlichen Betrag schützt Dich zum Beispiel die DeineTierwelt Protect Hundehaftpflichtversicherung vor Rechtsansprüchen Dritter. Denn auch wenn der geschilderte, kuriose Fall anderes vermuten lässt, in der deutschen Rechtssprechung heißt es in der Regel: "Im Zweifel gegen den Tierhalter". © Deine Tierwelt
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