Die Sommerferien sind in vollem Gange und viele Schüler nutzen die freie Zeit, um bei einem Minijob Geld zu verdienen. Was es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie hier.

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Ferienjobs sind für Schüler eine wunderbare Gelegenheit, sich ein bisschen Geld zu verdienen. Dabei muss zwischen einem kurzfristigen Minijob und einem 450-Euro-Job unterschieden werden, wie die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung erklärt.

Zeitgrenze beim kurzfristigen Minijob

Anders als beim 450-Euro-Minijob ist der monatliche Verdienst bei einem kurzfristigen Minijob nicht begrenzt. Dafür müssen Minijobber eine Zeitgrenze einhalten. Bislang lag die Grenze jährlich bei maximal drei Monaten (bzw. 70 Tagen). Aufgrund der Corona-Pandemie wurde diese Frist bis zum 31. Oktober 2020 auf fünf Monate (bzw. 115 Tage) verlängert, erklärt die Minijob-Zentrale in einem Blogeintrag.

Wichtig: Wer in den Pfingst- oder Osterferien 2020 bereits kurzfristige Minijobs hatte, muss alle Beschäftigungszeiten zusammenrechnen und darauf achten, dass die Grenze nicht überschritten wird.

Verdienstgrenze beachten

Weder Sozialabgaben noch Steuern fallen bei einem kurzfristigen Minijob an, erklären die Experten weiter. Aber nur, solange der Steuerfreibetrag nicht überschritten wird.

Für 450-Euro-Minijobs gilt in der Regel eine Verdienstgrenze von 450 Euro pro Monat. Den Job können Schülerinnen und Schüler aber während der Sommerferien ausweiten. Selbst wenn der Verdienst höher liegt, handelt es sich nicht automatisch um eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Solange der durchschnittliche monatliche Verdienst die Grenze von 450 Euro nicht übersteigt, das entspricht 5.400 Euro im Jahr, liegt weiterhin ein 450-Euro-Minijob vor.

Gelegentliches Überschreiten der Verdienstgrenze ist erlaubt

Ein nicht vorhersehbares oder gelegentliches Überschreiten der Verdienstgrenze von 450 Euro hat ebenfalls keine Auswirkungen. Unvorhersehbar bedeutet, dass die Mehrarbeit im Voraus nicht vereinbart war. Zum Beispiel durch Corona-bedingte Krankheitsfälle.

Für eine Übergangszeit bis 31. Oktober 2020 umfasst "gelegentlich" ein fünfmaliges Überschreiten der Verdienstgrenze. Ansonsten darf die Grenze dreimal überschritten werden.

Befreiung von der Rentenversicherung

450-Euro-Minijobs sind für Schüler sozialversicherungsfrei. Allerdings bezahlen sie meistens einen Eigenanteil zur Rentenversicherung, erklärt die Minijob-Zentrale. Auf Antrag könnn sie sich davon befreien lassen. Bei Minderjährigen muss ein Elternteil den Antrag unterschreiben. (spot/dpa)

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