Vorgesetzte haben gerne alles unter Kontrolle. Und im Rahmen des Weisungsrechts sind viele Vorgaben erlaubt. Wie sieht es beim Beantworten von Mails aus? Darf es Vorschriften geben?

Mehr zum Thema Job & Gehalt finden Sie hier

Wie weit dürfen Vorgesetzte mit ihrer Kontrolle gehen? "Jede E-Mail muss innerhalb von 15 Minuten beantwortet sein." Ob eine solche Regel die Effizienz am Arbeitsplatz steigert, würde der ein oder andere vermutlich anzweifeln.

Aber wie sieht es rechtlich aus? Können Führungskräfte bestimmen, nach welcher Zeit eine E-Mail beantwortet sein muss?

Prinzipiell schon. "Im Rahmen seines Weisungsrechts kann der Arbeitgeber konkrete Vorgaben machen", erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Allerdings müssen diese Vorgaben vom Arbeitnehmer innerhalb der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit auch erfüllbar sein.

Mails beantworten: Andere Regelung im Homeoffice?

Auch im Homeoffice gebe es keine grundsätzlichen Besonderheiten gegenüber der Erbringung der Arbeitsleistung beim Arbeitgeber vor Ort.

Was aber, wenn sich gar nicht umsetzen lässt, was sich die Chefin in den Kopf gesetzt hat? Wer merkt, dass sich bestimmte Vorgaben gar nicht einhalten lassen, sollte das dem Arbeitgeber nachweisbar mitteilen, rät der Fachanwalt. (spot/dpa)

Keim-Alarm! Das sind die 5 dreckigsten Dinge im Büro!

Wo viele Menschen sind, lauern zahlreiche Keime - auch im Büro. Daher gilt es am Arbeitsplatz einiges zu beachten. © ProSiebenSat.1


JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.