Ein einziger Corona-infizierter Mitarbeiter kann ein ganzes Unternehmen außer Gefecht setzen. Ist das Grund genug für Arbeitgeber, einen Corona-Test zu verlangen?
Für Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten wird ein Corona-Test zur Pflicht. Ob das flächendeckend klappt, muss sich aber erst zeigen. Darf auch der Arbeitgeber einen Test von seinen Arbeitnehmern verlangen?
Ja, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Das geht jedoch nicht willkürlich. "Der Arbeitgeber braucht ein besonderes Interesse dafür. Er kann zum Beispiel nicht sagen, er will von allen seinen Mitarbeitern einen Corona-Test."
Stellt sich die Frage, wann ein solches berechtigtes Interesse vorliegt: Das sei dann der Fall, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass eine erhöhte Infektionsgefahr vorliegt, erklärt der Fachanwalt. "Im Moment, bei einer globalen Pandemie, ist die Infektionsgefahr aber quasi überall erhöht."
Behörden sind Instanz für Arbeitgeber
Maßgeblich sei, dass der Arbeitgeber keine eigene Bewertung dessen vornimmt, was er für eine erhöhte Infektionsgefahr hält. Vielmehr müsse er bei seinen Entscheidungen die Maßnahmen der Behörden berücksichtigen. Also etwa die der Landesbehörden, die zum Beispiel Quarantäneverordnungen erlassen oder die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI).
Gemeinsam mit der Bundesregierung legt das RKI zum Beispiel fest, welche Staaten als Risikogebiete gelten. Kehren Arbeitnehmer dann von dort aus dem Urlaub zurück, könne der Arbeitgeber einen Test verlangen, so Bredereck.
"Außerdem kann man noch drüber diskutieren, welche Schutz- und Fürsorgepflichten der Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern hat", ergänzt der Fachanwalt. Besteht eine erhöhte Ansteckungsgefahr für andere Arbeitnehmer, weil ein Mitarbeiter zum Beispiel aus einem Land zurückkehrt, für das eine Reisewarnung gilt, könnte der Arbeitgeber einen Corona-Test verlangen.
Gibt es jedoch grundsätzlich eine Vereinbarung und die Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice hat der Arbeitgeber laut Bredereck kein berechtigtes Interesse, einen Test zu verlangen.
Kein Corona-Test: Kündigung kann drohen
Wer sich nicht testen lassen will, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. "Wenn der Arbeitnehmer sich der berechtigten Aufforderung einen Test zu machen verweigert, muss er mit einer Abmahnung und gegebenenfalls sogar mit einer fristlosen Kündigung rechnen", ergänzt Bredereck. Voraussetzung sei dafür aber immer, dass der Arbeitnehmer zu dem Test verpflichtet gewesen sei. (af)
Verwendete Quellen:
- Alexander Bredereck ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin
- dpa
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