• Der Job macht im Idealfall Spaß und bietet Abwechslung.
  • Er kann in Einzelfällen aber auch negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben.
  • Was Arbeitnehmer zum Thema Berufskrankheiten wissen sollten.

Mehr Themen rund um Job & Karriere finden Sie hier

Eine der Schattenseiten des Arbeitslebens sind berufsbedingte Erkrankungen. Wer einen Verdacht hierauf hat, kann ihn der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse anzeigen. Oft ist es jedoch ein langer Weg, bis ein Leiden - wenn überhaupt - als Berufskrankheit anerkannt wird.

Was ist eine Berufskrankheit?

Die Bundesregierung definiert Berufskrankheiten als Erkrankungen, die Versicherte durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden. Die offiziell geführte Liste der Berufskrankheiten umfasst insgesamt 80 Krankheiten. Genannt sind ausschließlich solche, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft "durch besondere Einwirkungen" verursacht sind.

Dazu gehören etwa durch chemische Einwirkungen ausgelöste Leiden. "Oder beispielsweise Krankheiten, die durch Asbest hervorgerufen werden", sagt Jens-Oliver Siebold, Fachanwalt für Sozialrecht.

Berufskrankheiten können unter anderem auch durch physikalische Einwirkungen wie Druck oder Vibrationen, Arbeiten unter Lärm oder das Tragen schwerer Lasten entstehen. Bei Gesundheitsberufen wird inzwischen COVID-19 als Berufskrankheit anerkannt.

In welchen Branchen sind Berufskrankheiten besonders häufig?

"Zu den häufigsten Berufskrankheiten zählen Hauterkrankungen und Lärmschwerhörigkeit", sagt Biesel. Das sind Erkrankungen, die Beschäftigte in sehr unterschiedlichen Berufen betreffen können. Reinigungskräfte, Friseure oder Pflegefachkräfte haben etwa ein Risiko, an Hautekzemen zu erkranken. Lärmintensive Tätigkeiten gibt es zum Beispiel in der Metallver- und -bearbeitung oder bei Arbeiten mit Druckluftwerkzeugen.

Wie sollte man im Falle einer Berufskrankheit vorgehen?

Der Verdacht, dass eine Berufskrankheit vorliegen könnte, ist den Unfallversicherungsträgern zu melden. "Dazu sind Ärzte sowie Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet", erklärt Biesel. Auch die Krankenkassen können entsprechende Hinweise an den Unfallversicherungsträger geben - ebenso wie die Betroffenen selbst.

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ermitteln dann von Amts wegen den Sachverhalt. Dazu gehört, die Krankengeschichte und Arbeitsvorgeschichte zusammenzutragen, eventuell den Arbeitsplatz zu besichtigen und Belastungen am Arbeitsplatz zu messen.

Bei Verdacht auf eine Berufskrankheit kann es hilfreich sein, zur Klärung des Sachverhalts einen Fachanwalt für Sozialrecht zu kontaktieren und mit ihm die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Die Beweisführung liegt nämlich bei den Beschäftigten. So sind Betroffene beispielsweise angehalten, stichhaltige Beweise für ihren Verdacht auf eine Berufskrankheit vorzulegen. Zielführend sei deshalb auch, Kontakt mit Kollegen aus der Vergangenheit zu suchen, die bezeugen könnten, dass bestimmte Einwirkungen am Arbeitsplatz gesundheitsschädigend gewesen sind bzw. gewesen sein könnten.

Warum ist eine Anerkennung der Berufskrankheit wichtig?

Liegt eine Berufskrankheit vor, geht es dem Unfallversicherungsträger in erster Linie darum, dem Betroffenen zu helfen und mit allen geeigneten Mitteln die Folgen seiner Erkrankung zu mildern. Dafür kommt die gesetzliche Unfallversicherung für Leistungen wie medizinische Versorgung und Rehabilitation bis hin zu beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen auf. Ist die Erwerbsfähigkeit des oder der Betroffenen dauerhaft um 20 Prozent gemindert, zahlt die Unfallversicherung auch eine Rente.

Wie beeinflusst eine Berufskrankheit das weitere Arbeitsleben?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Es hängt sehr stark von der jeweiligen Berufskrankheit und ihrer Schwere ab. Bei einer anerkannten Lärmschwerhörigkeit ist es zum Beispiel häufig so, dass die Betroffenen weiterarbeiten können. Sie bekommen dann etwa ein Hörgerät und werden darüber aufgeklärt, wie sie sich am Arbeitsplatz besser schützen können. Ist die Beeinträchtigung allerdings so stark, dass sie den Beruf aufgeben müssen, dann übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für eine Umschulung. (spot/dpa)

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.