Die Idee, direkt vom Gehalt etwas für die Rente abzuzweigen, klingt erst einmal gut. Doch ob sich diese betriebliche Altersvorsorge im Alter tatsächlich auszahlt, hängt von vielen Faktoren ab. In vielen Fällen sei eine private Altersvorsorge besser, sagen Experten.

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Was heute die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist, war früher die betriebliche Altersversorgung. Wer die hatte, war also im Alter besser "versorgt" - und zwar vor allem, weil das Geld dafür vom Arbeitgeber kam.

Dass die Unternehmen etwas für die Rente ihrer Angestellten dazugeben, gibt es heute auch noch. Diese Form der bAV heißt "Direktzusage" oder Vorsorge über eine Unterstützungskasse – und sie wird tendenziell immer seltener.

Häufiger werden indes Formen, bei denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam für die Rente des Angestellten sparen. Oder aber der Arbeitnehmer allein.

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Weil dabei ein Teil des Gehalts des Arbeitnehmers abgezwackt und angelegt wird, wird das Ganze "Entgeltumwandlung" genannt.

Je nach Vertrag fließt das Geld in einen Pensionsfonds oder eine andere Anlageform (zum Beispiel über eine Direktversicherung) und vermehrt sich hoffentlich.

Durch den (in der Regel) monatlichen Beitrag wird das Gehalt kleiner, der Arbeitnehmer hat also erst einmal weniger Geld zur Verfügung. Allerdings zahlt er auf sein geringeres Gehalt auch weniger Steuern und Sozialabgaben, also Kranken- und Pflegeversicherung.

Der monatliche Verlust ist also de facto geringer als der abgebuchte Betrag.

Der bAV-Beitrag selbst ist bis 6.240 Euro pro Jahr steuer- und bis 3.120 Euro sozialversicherungsfrei.

Was man aber nicht vergessen darf: Für die Rente, die man später herausbekommt, werden ebenfalls Steuern und Sozialabgaben fällig.

Außerdem fällt die gesetzliche Rente kleiner aus, wenn man über längere Zeit jedes Jahr ein paar Hundert Euro vom Gehalt auf die bAV umgeleitet hat.

Arbeitgeber sollte mindestens 50 Prozent dazugeben

Die Verbraucherzentrale Bayern hat ausgerechnet, wann ein Arbeitnehmer mit der Entgeltumwandlung Verluste macht: nämlich eigentlich immer. "Es sei denn, der Arbeitgeber steuert mindestens 50 Prozent des Gesamtbetrages bei", so der Projektleiter Altersvorsorge- und Geldanlageberatung Merten Larisch zu unserer Redaktion.

Zweigt also der Arbeitnehmer jeden Monat 100 Euro vom Gehalt ab und gibt der Chef noch 100 Euro dazu, lohnt sich eine bAV. Sonst nicht.

Zumal die Verträge, die für die betriebliche Altersvorsorge angeboten werden, im Vergleich etwa zu Fondssparplänen einen Nachteil haben: Man kann nicht eben schnell mal an das Geld ran.

Auch nicht, wenn man schon in Rente ist, sich aber statt zu einer Auszahlung des kompletten Betrags für eine monatliche Auszahlung entschieden hat.

Das gilt im Übrigen auch für Riester-Verträge. Für die gibt es aber zumindest staatliche Zulagen.

Probleme bei Insolvenzen und beim Jobwechsel

Schwierigkeiten mit der bAV kann es auch geben, wenn man den Job wechselt oder die Firma pleitegeht. In beiden Fällen müsste das Kapital eigentlich erhalten bleiben, für den Insolvenzfall gibt es den Pensionssicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG).

Laut Bundesarbeitsministerium zahlt er "unter bestimmten Umständen die Betriebsrenten weiter, wenn ein Arbeitgeber in Konkurs geht".

Merten Larisch konkretisiert: "Bei einer Insolvenz ist eine Auszahlung der bis dato angesparten Beiträge nur garantiert, wenn der Vertrag mit einem Pensionsfonds oder einer Unterstützungskasse gemacht wurde oder wenn es sich um eine Direktzusage handelt."

Bei Direktversicherungen und anderen Verträgen hängt es davon ab, ob die dahinterstehenden Banken oder Versicherungen sich selbst abgesichert haben – zum Beispiel über Protektor, die Sicherungseinrichtung der Versicherer.

Bei einem Jobwechsel ist es ähnlich: Ob man seinen Vertrag mitnehmen kann, hängt von der Art der Übereinkunft ab. Hat man eine Direktzusage oder einen Vertrag über die Unterstützungskassen, kann man ihn aufgrund der engen Bindung zum alten Unternehmen nicht einfach zum neuen Arbeitgeber mitnehmen.

"Bei allen anderen bAV-Formen kann es möglich sein, das angesparte Kapital zu übertragen. Die Frage ist aber, ob sich das lohnt, weil unter Umständen Übertragungsgebühren und andere hohe Kosten anfallen", so Larisch.

Da sei es oft besser, den alten Vertrag einzufrieren und mit dem Sparen noch einmal von vorne anzufangen - natürlich möglichst mit den gleichen Konditionen, also mindestens einer 50-Prozent-Beteiligung des Arbeitgebers.

Neues Gesetz seit dem 1. Januar

Trotz Kritik an der arbeitnehmerfinanzierten bAV hält die Politik die Betriebsrente an sich für eine gute Sache und möchte, dass mehr Unternehmen sie anbieten. Dazu soll das Betriebsrentenstärkungsgesetz dienen, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist.

Es besagt unter anderem, dass Arbeitgeber demnächst 15 Prozent des umgewandelten Gehalts als Zuschuss dazugeben müssen. Larisch hält diesen Zuschuss für deutlich zu gering, als dass dieser die Entgeltumwandlung für den Arbeitnehmer attraktiv werden lässt.

Andererseits hat auch der Arbeitgeber nicht nur Nachteile, wenn er sich an der betrieblichen Altersvorsorge seiner Mitarbeiter beteiligt.

Denn auch er spart dadurch Sozialbeiträge. Zudem sorgt er bei einem guten Deal dafür, dass seine Mitarbeiter vielleicht lange im Unternehmen bleiben.

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