Ist es im Büro frostig, ist das Arbeiten kein Zuckerschlecken. Aber wie kalt darf es am Arbeitsplatz eigentlich sein?

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Ist ein Raum kälter als 17 Grad, dürfen Mitarbeiter dort nicht dauerhaft arbeiten. Das zeigt ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg (Az.: 4 K 4800/19), auf das der DGB Rechtsschutz verweist.

Konkreter Fall von 14 Grad

Im konkreten Fall ging es um ein Ladengeschäft, in dem die Raumtemperaturen über einen langen Zeitraum zu niedrig waren. Die Mindestwerte der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sehen eine Raumtemperatur zwischen 17 und 21 Grad Celcius vor.

Bei einem Ortsbesuch maßen die Mitarbeiter der zuständigen Behörde aber nur 14 Grad - auch nach wiederholter Aufforderung unternahm der Ladenbesitzer keine ausreichenden Gegenmaßnahmen.

Beschäftigung wurde verboten

Daraufhin verbot die Arbeitsschutzbehörde, dass weiterhin Mitarbeiter in den Räumen beschäftigt werden dürfen. Dem Beschluss des Verwaltungsgerichts zufolge war diese Anordnung rechtmäßig. (dpa/tmn/wag)

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