• Das Angebot ist verlockend.
  • Gern greifen Arbeitnehmer zu und nehmen Büromaterial wie Kugelschreiber mit nach Hause.
  • Kann dies Konsequenzen haben?

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Ein Kugelschreiber hier, ein kleines Werbegeschenk dort. Schnell hat Büromaterial vom Arbeitsplatz den Weg in die eigenen vier Wände gefunden. Dabei sollten Arbeitnehmer "sehr vorsichtig damit sein, etwas mit nach Hause zu nehmen", rät Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. Die unbefugte Mitnahme aus dem Eigentum des Arbeitgebers kann bereits Grund für eine Abmahnung oder sogar für eine Kündigung sein, erklärt er.

Das gelte auch für vergleichsweise geringwertige Gegenstände. Kommt es zum Streit, muss der Arbeitnehmer im Zweifel beweisen, dass die Mitnahme genehmigt war.

Arbeitgeber für Arbeitsmittel im Homeoffice verantwortlich

Allerdings ist umgekehrt der Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass Arbeitnehmer alle erforderlichen Arbeitsmittel, etwa für die Arbeit im Homeoffice, zur Verfügung gestellt bekommen. "Nur sollte der Arbeitnehmer dies nie als Einladung verstehen, sich die Mittel unbefugt beim Arbeitgeber zu besorgen", betont Bredereck. "Ich empfehle Arbeitnehmern im Zweifel vorab schriftliche Anfragen beim Arbeitgeber zu stellen."

Wie sieht bei Präsenten und Aufmerksamkeiten eines Kunden oder Auftraggebers aus? "Für die Annahme von Werbegeschenken gibt es in den Unternehmen häufig schon im Arbeitsvertrag klare Regelungen", unterstreicht Bredereck. Das betrifft meistens auch deren Verbleib im Besitz des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers. (spot/dpa)

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