Die Sonne knallt auf die Fenster des Arbeitszimmers. Es ist unangenehm heiß. Bei der Sommerhitze wünscht sich so mancher Arbeitnehmer im Homeoffice einen Ventilator. Müssen Chefs für Abkühlung zu Hause sorgen?
Wegen der Corona-Pandemie arbeiten viele Menschen von zu Hause aus. Das kann vor allem im Sommer problematisch werden. Klimaanlagen in den eigenen vier Wänden sind in Deutschland eher eine Seltenheit. Wenn die Sonne an heißen Tagen auf die Fenster scheint, kann es im Zimmer ganz schön heiß werden.
Da wünscht sich der eine oder andere Arbeitnehmer beispielsweise einen Ventilator auf Kosten seines Unternehmens. Aber geht das überhaupt?
Ab 30 Grad muss Arbeitgeber eingreifen
Grundsätzlich ja, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. "Ab 30 Grad muss der Arbeitgeber in jedem Fall eingreifen", so Meyer. Im herkömmlichen Büro regeln Arbeitsschutzvorschriften, dass bei Hitze etwa Jalousien angebracht werden müssen.
Im Homeoffice könne sich ein Chef auch selber von den hohen Temperaturen überzeugen. Ist es tatsächlich zu heiß, können dann Lösungen gefunden werden. Das kann etwa eine Verlegung der Arbeitszeit in kühlere Stunden sein, auch ein mobiles Klimagerät auf Kosten des Betriebs ist möglich. "Das hängt immer vom Einzelfall ab", sagt Meyer. Ein Betriebsrat kann hier auch unterstützen.
Arbeitgeber seien in jedem Fall verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeiter keinen gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt sind. (ff/dpa)
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